Dr. Stefan Bischof, Dipl.-Oec. Klaus Wendlandt
Tz. 209
Stand: EL 43 – ET: 03/2021
Zudem werden in der beispielhaften Gliederung in IAS 1.114 (c)(iv) als letzter Punkt andere Angaben, dh. alle nicht von IAS 1.114 (c)(i)–(iii) erfassten Angaben, angeführt. Explizit werden Eventualverbindlichkeiten nach IAS 37 und nicht bilanzierte vertragliche Verpflichtungen sowie nicht finanzielle Angaben, zB die Ziele und Methoden des Finanzrisikomanagements des Unternehmens nach IFRS 7, genannt. Damit sind an dieser Stelle insb. alle von einzelnen Standards geforderten, nicht unmittelbar abschlusspostenbezogenen Informationen anzugeben. Hierunter können auch Angaben fallen, die gem. IAS 1.15 und IAS 1.112 (c) erforderlich sind, um im Abschluss eine fair presentation bzw. relevante Informationen zu geben (vgl. Tz. 177). Die Angaben zu den Zielen und Methoden des Finanzrisikomanagements des Unternehmens nach IFRS 7 werden in der Praxis idR zusammen mit anderen zu Finanzinstrumenten geforderten Angaben gemacht.
Tz. 210
Stand: EL 43 – ET: 03/2021
Daneben normiert IAS 1 selbst eine Reihe von grundlegenden Einzelinformationen im Anhang, soweit diese nicht an anderer Stelle des Abschlusses dargestellt werden (IAS 1.138):
- Sitz und Rechtsform des Unternehmens, das Land, in dem es als juristische Person registriert ist, und die Adresse des eingetragenen Sitzes (oder des Hauptsitzes der Geschäftstätigkeit, wenn dieser vom eingetragenen Sitz abweicht);
- Beschreibung der Art der Geschäftstätigkeit des Unternehmens und seiner Hauptaktivitäten;
- Namen des Mutterunternehmens und des obersten Mutterunternehmens des Konzerns;
- wenn seine Lebensdauer begrenzt ist, die Angabe der Lebensdauer.
Tz. 211
Stand: EL 43 – ET: 03/2021
Üblicherweise werden Teile der in IAS 1.138 aufgeführten Angaben bei den "Grundlagen des Abschlusses" oder gesondert zu Beginn des Anhangs gemacht (vgl. Tz. 184ff.).
Tz. 212
Stand: EL 43 – ET: 03/2021
Zur Angabe von freiwilligen oder nur nach nationalem Recht erforderlichen Informationen sowie von Kennzahlen vgl. Tz. 175.