Prof. Dr. Dr. h.c. Wolfgang Ballwieser
Tz. 69
Stand: EL 44 – ET: 06/2021
Nach IAS 1.54 (a) sind die unter IAS 16 fallenden Sachanlagen insgesamt in der Bilanz gesondert auszuweisen. Abhängig von der Größe des Sachanlagevermögens im Verhältnis zur Bilanzsumme kann jedoch eine weitere Unterteilung des Sachanlagevermögens in der Bilanz angebracht sein (s. a. den allgemeinen Ausweisgrundsatz in IAS 1.29).
Tz. 70
Stand: EL 44 – ET: 06/2021
Gemäß IAS 1.77 ist entweder in der Bilanz oder im Anhang eine weitere Untergliederung der Sachanlagen nach Gruppen iSv. IAS 16 vorzunehmen. Eine entsprechende Abgrenzung von Gruppen nimmt IAS 16.37 für Zwecke der Neubewertung von Sachanlagen vor. Als Beispiele für unterschiedliche Gruppen werden dort aufgeführt:
- unbebaute Grundstücke,
- Grundstücke und Gebäude,
- Maschinen und maschinelle Anlagen,
- Schiffe,
- Flugzeuge,
- Kraftfahrzeuge,
- Betriebsausstattung,
- Geschäftsausstattung und
- fruchttragende Pflanzen.
Die in IAS 16.37 vorgenommene Aufteilung ist zwar nicht verbindlich, gibt aber einen Anhaltspunkt für eine sachgerechte Untergliederung. Im Einzelfall kann abhängig von der Art, Größe und Funktion der Sachanlagen eine weitere Untergliederung erforderlich sein. Eine empirische Untersuchung der Geschäftsberichte von Unternehmen im DAX, MDAX und SDAX für das Jahr 2006 hat ergeben, dass nur wenige Unternehmen mehr als fünf Gruppen des Sachanlagevermögens unterscheiden. Am häufigsten werden vier Gruppen differenziert. Die umfangreichste Untergliederung lieferte die TUI AG mit neun Gruppen (vgl. Müller/Wobbe/Reinke, KoR 2008, S. 635). Hierbei wurden "Grundstücke und Hotels", "Sonstige Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Bauten einschl. der Bauten auf fremden Grundstücken", "Flugzeuge", "Schiffe und Wagenpark", "Container und Container-Sattelauflieger", "Technische Anlagen und Maschinen", "Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung", "Anlagen im Bau" und "Geleistete Anzahlungen" unterschieden (Geschäftsbericht der TUI AG 2006, S. 190f.). Im Geschäftsbericht 2013/14 werden noch acht Gruppen ausgewiesen (Geschäftsbericht der TUI AG 2013/14, S. 208f.): "Grundstücke mit Hotels", "Sonstige Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken", "Flugzeuge", "Kreuzfahrtschiffe, Jachten und Boote", "Technische Anlagen und Maschinen", "Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung", "Anlagen im Bau", "Geleistete Anzahlungen". Im Geschäftsbericht 2019 sind es sechs Gruppen aufgrund von Verdichtung und Zusammenfassung (Geschäftsbericht der TUI AG 2019, S. 75).
Soweit die Neubewertungsmethode angewandt wird, sind die dafür zu Grunde gelegten Gruppen für Ausweiszwecke in der Bilanz bzw. im Anhang zu übernehmen.