Tz. 254

Stand: EL 31 - ET: 3/2017

Sofern eine der Vertragsparteien ihre Leistungsverpflichtung erfüllt hat, ist der Vertrag in der Bilanz des Unternehmens in Abhängigkeit des Verhältnisses zwischen der eigenen Leistungserbringung und der Gegenleistung des Kunden entweder als vertragliche Schuld ("contract liability") oder als vertraglicher Vermögenswert ("contract asset") auszuweisen (IFRS 15.105). Erfolgt die Zahlung des Kunden bzw. besitzt das Unternehmen einen unbedingten Zahlungsanspruch bevor es die Güter oder Dienstleistungen überträgt, ist im Zeitpunkt der Zahlung oder ihrer Fälligkeit eine vertragliche Schuld zu erfassen; der frühere der beiden Zeitpunkte ist hierbei maßgeblich (IFRS 15.106; IFRS 15.IE198). Eine vertragliche Schuld entspricht dabei der Verpflichtung des Unternehmens, die Ware zu liefern bzw. die Dienstleistung zu erbringen (IFRS 15.106).

Dieser Inhalt ist unter anderem im Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge