Clemens Jungsthöfel, Katharina Rohde
Tz. 114
Stand: EL 54– ET: 10/2024
Dies umfasst insbesondere Überleitungsrechnungen zu den Veränderungen der versicherungstechnischen Rückstellungen in der Berichtsperiode. Dabei sind alle Angaben separat für das übernommene sowie für das in Rückdeckung gegebene Geschäft zu erstellen. Referenz für die versicherungstechnischen Rückstellungen zu Beginn bzw. Ende der Periode sind die jeweiligen Bilanzposten unter Berücksichtigung und explizitem Ausweis einer portfolioweisen Zuordnung auf Aktiv- bzw. Passiv-Seite (IFRS 17.78).
Zu jedem Berichtsstichtag sind die versicherungstechnischen Rückstellungen dabei nach den portfolios of insurance contracts zu clustern. Die Gesamtsumme pro Portfolio sollte dabei sowohl die Projektion der zukünftigen Zahlungsströme bewertet zum Zeitwert, das Risk Adjustment, die CSM als auch etwaige Abrechnungsforderungen- und Verbindlichkeiten umfassen. Sollte für ein Portfolio von übernommenen Versicherungsverträgen die Position der so ermittelten Rückstellungen eine Forderung ergeben (da etwa die erwarteten zukünftigen Zahlungseingänge die erwarteten Zahlungsausgänge übersteigen), ist der Ansatz auf der Passivseite zu stornieren und auf die Aktivseite zu übertragen. Entsprechend gilt für ein Portfolio von in Rückdeckung gegebenen Versicherungsverträgen: Ergibt die Gesamtposition der ermittelten Retro-Reserven eine Verbindlichkeit (weil etwa die erwarteten Zahlungsausgänge die erwarteten Zahlungseingänge übersteigen), ist der Ansatz auf der Aktivseite zu stornieren und auf die Passivseite zu übertragen.
Tz. 115
Stand: EL 54– ET: 10/2024
In der externen Darstellung spielte dieses Konzept (bis auf die erforderlichen Pflichtausweise) bisher kaum eine Rolle. In der ökonomischen Bewertung eines Unternehmens sind Informationen über die (zukünftige) Ertragskraft wesentlich entscheidender als der technische Ausweis in der Bilanz. Die entstehende ungewohnte "Unwucht" trägt sogar eher zur Komplexität bei, da intuitiverweise der Leser der Finanzberichterstattung das übernommene (resp. in Rückdeckung gegebene) Geschäft auf der Passiv-(resp. Aktiv-)Seite der Bilanz erwartet. In den Überleitungstabellen sind zwar Start- und Endwerte nach Wirkung dieses potenziellen Ausweiswechsels zu wählen, es ist aber nur die Erläuterung der Variation der Netto-Werte relevant, sodass die Veränderung eines Ausweises in der Periode selbst nicht separat in die einzelnen Dimensionen zuzuordnen ist. Dies würde die Lesbarkeit und Interpretierbarkeit ohnehin mindern und keinen Mehrwert für den Berichtsadressaten mit sich bringen.
Tz. 116
Stand: EL 54– ET: 10/2024
Die Überleitungsrechnungen umfassen einerseits (gemäß IFRS 17.100) – unabhängig vom Bewertungsmodell – die Darlegung der Veränderungen getrennt nach liability for remaining coverage (excluding loss components), der loss component selbst sowie für die liability for incurred claims. Andererseits (gemäß IFRS 17.101) ist eine Analyse nach Komponenten durchzuführen. Auszuweisen sind die Veränderungsgründe für die zum Zeitwert bewerteten projizierten Zahlungsströme, das Risk Adjustment, und – sofern nicht der PAA zur Anwendung kommt – die CSM. PAA-Anwender müssen Begründungen zu deren Anwendbarkeit anführen. Grundsätzliches Ziel der Überleitungsrechnungen sind Einblicke in die Treiber des service results. Insbesondere sind dabei die service expenses aufzuschlüsseln nach den incurred claims, der Amortisierung der Abschlusskosten, Veränderungen im past service sowie im future service. Etwaige investment components (IC), die in den insurance revenue und die service expenses eingehen, sind dabei separat kenntlich zu machen.
Tz. 117
Stand: EL 54– ET: 10/2024
Investment components werden durch Vertragsbestandteile ausgelöst, die zB eine Rückzahlung von vereinnahmter Prämie an den Versicherungsnehmer in jedem ökonomisch relevanten Vertragsverlauf nach sich ziehen (vgl. Tz. 36). Dabei ist es unerheblich, ob dieser Zahlungsfluss in Form von Schäden oder Kosten abgerechnet wird. Der Standard folgt hier einer seiner Kernmaximen und verlangt Transparenz über die tatsächlichen Einnahmen des Unternehmens, bereinigt um jegliche Komponenten, die nur aus der Struktur des Versicherungsvertrags entstehen, aber letztlich nicht im Unternehmen verbleiben.
Tz. 118
Stand: EL 54– ET: 10/2024
In Bezug auf Änderungen aus dem future service sind die Auswirkung auf die CSM und die LC separat kenntlich zu machen. Explizit ist dabei die Erfassung aus Neugeschäft auszuweisen.
Tz. 119
Stand: EL 54– ET: 10/2024
Im current service fordert der Standard einen Blick auf den Beitrag aus der erfolgswirksamen Vereinnahmung der CSM in der laufenden Periode, den Veränderungen im Risk Adjustment sowie jegliche experience adjustments darüber hinaus, also insbesondere aus der Materialisierung von cash flows und etwaiger veränderter Einschätzungen zu den zugehörigen Erfüllungsbeträgen.
Eine vollständige Überleitung muss außerdem die tatsächlich in der Periode angefallenen cash flows ausweisen. In der Praxis hat sich unterliegen...