Thomas Harzheim, Patrick Thoma
Tz. 1
Stand: EL 48 – ET: 10/2022
IAS 7 ist im Dezember 1992 unter der Bezeichnung Cash Flow Statements vom International Accounting Standards Committee veröffentlicht worden. Er ersetzte IAS 7 Statement of Changes in Financial Position (Oktober 1977) und ist auf alle Geschäftsjahre anzuwenden, die am 1. Januar 1994 oder danach beginnen.
Tz. 2
Stand: EL 48 – ET: 10/2022
Im April 2001 entschied der International Accounting Standards Board, dass alle aufgrund früherer Satzungen herausgegebenen Standards und Interpretationen weiterhin anzuwenden sind, sofern und solange sie nicht geändert oder zurückgenommen werden.
Tz. 3
Stand: EL 48 – ET: 10/2022
Aufgrund der 2007 durch IAS 1 vorgenommenen Änderung der Terminologie wurde der englische Titel des IAS 7 von Cash Flow Statements in Statement of Cash Flows geändert. In der deutschen Übersetzung hingegen wurde der Titel "Kapitalflussrechnungen" beibehalten.
Tz. 4
Stand: EL 48 – ET: 10/2022
Seit seiner Veröffentlichung im Dezember 1992 ist IAS 7 Gegenstand von zahlreichen Änderungen gewesen. Zumeist sind es Folgeänderungen (consequential amendments) aufgrund von Überarbeitungen bestehender bzw. der Verabschiedung neuer Standards gewesen. Im Einzelnen handelte es sich um folgende Änderungen:
Veröffentlichung des IASB |
(Folge-)Änderung von IAS 7 |
IAS 8 "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen von Schätzungen und Fehler" (Dezember 2003) |
Anhang A1 zu IAS 8 (rev. 2003) führte zur Aufhebung der Vorschriften zu den außerordentlichen Posten in IAS 7.29 und 30. |
IAS 21 "Auswirkungen von Änderungen der Wechselkurse" (überarbeitet Dezember 2003) |
Anhang A1 zu IAS 21 (rev. 2003) ersetzte in IAS 7.25 und 26 den Terminus "Berichtswährung" (reporting currency) durch den Begriff "funktionale Währung" (functional currency) |
IFRS 8 "Geschäftssegmente" (November 2006) |
IFRS 8.B5 (November 2006) ersetzte den Verweis in IAS 7.50 (d) auf "IAS 14 Segmentberichterstattung" (IAS 14 Segment Reporting) durch einen Verweis auf "IFRS 8 Geschäftssegmente" (IFRS 8 Operating Segments). Dementsprechend empfiehlt IAS 7.50 (d) auch nicht mehr die Cashflows aufgegliedert nach "Geschäftssegmenten und geographischen Segmenten" (reported industry and geographical segments), sondern aufgegliedert nach den einzelnen "berichtspflichtigen Segmenten" (reportable segments) anzugeben. |
IAS 23 "Fremdkapitalkosten" (überarbeitet März 2007) |
IAS 23.A3 (überarbeitet März 2007) hob infolge der Streichung des Wahlrechts der sofortigen Erfassung der Fremdkapitalkosten, die direkt dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung eines qualifizierenden Vermögenswertes zugeordnet werden können, als Aufwand den Verweis auf "die(se) alternative zulässigen Methode" (the allowed alternative treatment) in IAS 7.32 auf. |
IAS 1 "Darstellung des Abschlusses" (überarbeitet September 2007) |
IAS 1.A3, A9 und IGA7 (überarbeitet 2007) passten IAS 7 an die geänderte Terminologie des IAS 1 an. Infolgedessen wurde der englische Titel des IAS 7 von "Cash Flow Statements" in "Statement of Cash Flows" geändert. Für die deutsche Übersetzung von IAS 7 hingegen wurde der Titel "Kapitalflussrechnungen" unverändert beibehalten. |
IAS 27 "Konzern- und Einzelabschlüsse" (geändert Januar 2008) |
IAS 27.A1, A5 und IGA3 (geändert Januar 2008) ersetzte in IAS 7.39–42 die Terminologie "Erwerb und Veräußerung" (acquisitions and disposals) durch die Begriffe "Änderungen der Beteiligungsquote" (changes in ownership interests) und "Übernahme und Verlust der Beherrschung" (obtaining or losing control). In der englischen Originalfassung des Standards wurde zudem der Begriff "business units" durch "businesses" ersetzt. Für die deutsche Übersetzung hingegen wurde der Begriff "Geschäftseinheit" unverändert beibehalten. Außerdem wurden die Paragrafen IAS 7.42A und 42B eingefügt um klarzustellen, dass Änderungen der Beteiligungsquote an einem Tochterunternehmen, die nicht zu einem Verlust der Beherrschung führen entsprechend dem geänderten IAS 27 als Eigenkapitaltransaktionen zu bilanzieren und die daraus resultierenden Cashflows folglich der Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind. Schließlich ersetzte IAS 27.A1 (geändert Januar 2008) die Bezugnahme in IAS 7.20 (b) auf "Minderheitsanteile" (minority interests) durch "nicht beherrschende Anteile" (non-controlling interests). Dieser zahlungsunwirksame Posten wurde jedoch durch die "IASB Editorial corrections and changes to Improvements to IFRSs – Bound Volume 2008" vom 11. September 2008 ersatzlos gestrichen. |
"Verbesserungen der IFRS" (Mai 2008) |
Die "Verbesserungen der IFRS" (Mai 2008) änderten IAS 7.14, damit Unternehmen, die im Rahmen ihrer gewöhnlichen Geschäftstätigkeit regelmäßig Sachanlagen erwerben oder herstellen, um diese zu vermieten und anschließend zu verkaufen, die Auszahlungen im Zusammenhang mit der Herstellung oder dem Erwerb sowie die Einzahlungen aus der Vermietung und der anschließenden Veräußerung dieser Sachanlagen als Cashflows aus der betrieblichen Tätigkeit ausweisen (IAS 16.BC35E). |
"Verbesserungen der IFRS" (Ap... |