Dipl.-Oec. Klaus Wendlandt
Tz. 1
Stand: EL 49 – ET: 02/2023
IAS 8 ist im Jahre 1977 unter der Bezeichnung Unusual and Prior Period Items and Changes in Accounting Policies verabschiedet worden. Er war auf alle Geschäftsjahre anzuwenden, die am 1. Januar 1979 oder danach begannen. Der Standard war inhaltlich auf die in seinem Titel bezeichneten Fragen beschränkt. Er diente der Umschreibung des in IAS 5.18 (income statement) verwendeten Begriffs net income. Sein Zweck war es, das Ergebnis aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit vom außerordentlichen Ergebnis abzugrenzen, um die Aussagekraft der GuV zu verbessern. Im Rahmen des E 32 Projekts Comparability of Financial Statements, das auf die Zusammenarbeit mit IOSCO zurückgeht, wurde auch IAS 8 überarbeitet. Die überarbeitete Fassung ist 1993 unter der neuen Bezeichnung Net Profit or Loss for the Period, Fundamental Errors and Changes in Accounting Policies verabschiedet worden. Diese Fassung ersetzte die vorherige mit Wirkung für alle Geschäftsjahre, die am 1. Januar 1995 oder danach begannen. Wie intensiv die Überarbeitung ausfiel, zeigt der Umstand, dass die Zahl der Vorschriften mehr als verdoppelt wurde und dass ein Anhang mit beispielhaften Darstellungen angefügt wurde. Zu Folgeänderungen kam es, als im Jahre 1998 mit IAS 35 für Discontinuing Operations ein eigener Standard geschaffen worden ist. Aufgrund dieses Standards wurden mit Wirkung für alle Geschäftsjahre, die am 1. Januar 1999 oder danach begannen, die Paragraphen 4 und 19–22 des IAS 8 aufgehoben. Die Verweisungen auf IAS 5 wurden bereits mit der im Jahre 1997 verabschiedeten Neufassung von IAS 1 obsolet, der IAS 5 mit Wirkung für alle Geschäftsjahre ersetzte, die am 1. Juli 1998 oder danach begannen. Mit IAS 40, Investment Property, der für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2001 begannen, in Kraft getreten ist, wurde der Wortlaut von Paragraph 44 leicht modifiziert, ohne dass dies materielle Auswirkungen zur vorherigen Fassung gehabt hätte.
Tz. 2
Stand: EL 49 – ET: 02/2023
Durch das sogenannte Improvements Project 2005 wurden erneut umfangreiche Änderungen an IAS 8 vorgenommen. Die Titeländerung zu "Accounting Policies, Changes in Accounting Estimates and Errors" wurde aufgrund von strukturellen Neuzuordnungen mit inhaltlichen Transfers zwischen IAS 1 und IAS 8 erforderlich. Im Einzelnen wurden folgende Transfers zwischen IAS 1 und IAS 8 vorgenommen, die teilweise auch materielle Anpassungen beinhalten:
(1) |
Die Übernahme der Paragraphen 20–22 aus IAS 1 (1997), in denen eine Hierarchie von zu beachtenden Regelungen bei der Festlegung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie die Vorgehensweise zur Schließung von Regelungslücken enthalten ist (vgl. Tz. 54ff.); |
(2) |
die Verlagerung der bisherigen Paragraphen 7–18 von IAS 8 in IAS 1 betreffend einzelne Posten der GuV. |
Darüber hinaus wurden an IAS 8 folgende wesentlichen Änderungen vorgenommen (vgl. hierzu auch Zülch/Willms, KoR 2004, S. 134f.):
(1) |
Einführung einer Definition von Wesentlichkeit (vgl. Tz. 12f.); |
(2) |
Eliminierung der bisherigen Möglichkeiten zur prospektiven Korrektur von freiwilligen Änderungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und wesentlichen Fehlern; |
(3) |
Einführung einer Definition von Undurchführbarkeit (vgl. Tz. 17); |
(4) |
Eliminierung der Unterscheidung zwischen grundlegenden Fehlern und anderen wesentlichen Fehlern; |
(5) |
Erweiterung der Angabepflichten im Anhang (vgl. Tz. 108ff., 127ff. und 149f.); |
(6) |
Einarbeitung der bisher in SIC-18 enthaltenen Regelungen; |
(7) |
Einführung einer Definition von Änderungen von Schätzungen (vgl. Tz. 9f.). |
Auch nach dem Improvements Project 2005 ergaben sich weitere Änderungen an IAS 8 als Folgeänderungen von Neuerungen an anderen Standards (so zB durch Anpassungen von IAS 23 oder IFRS 9) oder durch weitere Improvements Projects (so ergaben sich insbesondere aus dem im Mai 2008 verabschiedeten Improvements Project Klarstellungen bei der Hierarchie von zu beachtenden Regelungen bei der Festlegung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie die Vorgehensweise zur Schließung von Regelungslücken enthalten ist (vgl. Tz. 54ff.).
Tz. 2a
Stand: EL 49 – ET: 02/2023
Im Dezember 2012 hatte der IASB als Ergebnis aus der Agendakonsultation 2011 eine Initiative zu Angabevorschriften in sein Arbeitsprogramm aufgenommen. Ziel war es, die Angaben der IFRS-Anwender zu vereinfachen und zu verbessern. Die Rückmeldungen aus dem Angabeforum, die im Mai 2013 veröffentlicht wurden, führten zu einem eigenständigen Projekt zur Entwicklung von Anwendungsleitlinien zur Wesentlichkeit, das im März 2014 vorgestellt wurde. Am 28. Oktober 2015 veröffentlichte das IASB den Entwurf eines Leitliniendokuments zur Wesentlichkeit. Einige der darin enthaltenen Leitlinien sollten verbindlich sein. Das Projekt wurde deshalb aufgeteilt. Im Februar 2021 wurde das Practice Statement 2 mit der Verabschiedung der Änderungen an IAS 1 zu den Rechnungslegungsmethoden angepasst.
Das Leitliniendokument "Fälle von Wesentlichkeitsentscheidungen" ("Making...