Tz. 34
Stand: EL 42 – ET: 11/2020
Allgemein wird der Begriff Segment als ein isolierbarer Bereich wie zB Produktgruppe, Geschäftszweig, Profit Center, Region usw. innerhalb einer diversifizierten Wirtschaftseinheit, dh. Unternehmung oder Konzern, definiert (vgl. Haase, in: Grünewald/Kilger/Seiff (Hrsg.), 2004, S. 1; Bernards, 1994, S. 3). Die Einteilung von Unternehmen in Segmente ist ein wesentlicher Bestandteil der formalen Organisationsstruktur eines Unternehmens und damit zentrale Aufgabe der Unternehmensführung (vgl. Haller, in: Wagenhofer (Hrsg.), 2006, S. 145). Bei der Bildung von Segmenten sind grundsätzlich zwei Entscheidungen zu treffen. Zum einen hinsichtlich der Tatbestände, anhand derer die Unternehmenstätigkeiten differenziert werden; diese werden allgemein als Segmentierungsebenen bezeichnet. Grundsätzlich bieten sich dabei vier Segmentierungsebenen an: die vom Unternehmen erstellten Produkte bzw. Dienstleistungen (tätigkeitsbezogene Segmentierung), die geographischen Regionen, in denen ein Unternehmen tätig ist (geographische Segmentierung), die verschiedenen Kundengruppen (kundenbezogene Segmentierung) und die Rechtseinheiten, aus denen ein Unternehmen besteht (rechtseinheitsbezogene Segmentierung) (vgl. Haller, in: Haller/Raffournier/Walton (Hrsg.), 2000, S. 769f.; Alvarez, 2004, S. 31–44). Zum anderen sind auf einer Segmentierungsebene die Kriterien festzulegen, die darüber entscheiden, welche Unternehmensaktivitäten zu einem Segment zusammengefasst bzw. wie die verschiedenen Segmente voneinander abgrenzt werden, dh. zB welche Produkte bzw. Dienstleistungen einem spezifischen Segment zugerechnet bzw. nicht zugerechnet werden (hier spricht man von sog. Homogenitäts-/Heterogenitätskriterien; vgl. AICPA, 1994, S. 68; Haller/Park, ZfbF 1994, S. 510f.). Hierbei kommen zB bei einer tätigkeitsbezogenen Segmentierung die Ähnlichkeit der Produktarten, die Ähnlichkeit der Produktionsmethoden bzw. der Vertriebsmethoden ua. in Frage (vgl. zB IFRS 8.12).
Tz. 35
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Aus der Zielsetzung der segmentbezogenen Informationsgewährung, nämlich relevante Informationen über die wirtschaftliche Situation einzelner Unternehmensteile zu gewähren (vgl. Tz. 1f.), und der Tatsache, dass Unternehmenstätigkeiten sowie deren Kombinationen in jedem Unternehmen spezifisch und individuell sind, ergibt sich zwangsläufig, dass die Bildung der Segmente innerhalb eines Unternehmens gemäß den jeweiligen unternehmensspezifischen Gegebenheiten zu erfolgen hat und deshalb die Festlegung konkreter, allgemeingültiger oder gar "theoretisch richtiger" Abgrenzungskriterien von Berichtssegmenten als unmöglich und auch nicht sinnvoll betrachtet wird (vgl. auch Husmann, WPg 1997, S. 353). Somit handelt es sich bei der Bestimmung der Segmente um subjektive Ermessensentscheidungen des Managements, in dessen Verantwortung es liegt, die für eine zieladäquate Unternehmenssteuerung geeignetste Abgrenzung zu wählen. Dabei kann es sich von Grundsätzen leiten lassen, die in der Praxis und Literatur zur Erreichung einer effektiven und effizienten Unternehmenssteuerung und -kontrolle entwickelt wurden (vgl. Haller, in: Wagenhofer (Hrsg.), 2006, S. 147–155).
Tz. 36
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Da die wirtschaftliche Situation eines Unternehmens im Wesentlichen durch die marktlichen Risiken und Chancen ihrer Unternehmenseinheiten, dh. durch das Verhältnis von Erfolgschancen und -risiken auf den Märkten bestimmt wird, auf denen ein Unternehmen tätig ist, und deshalb die strategische Unternehmensführung darauf abstellt, wird dieses Verhältnis idR als adäquates Kriterium betrachtet, anhand dessen eine Segmentierung der Unternehmenstätigkeit und damit die Strukturierung des internen Berichts- und Steuerungssystems vorgenommen werden sollte (vgl. Haller, in: Wagenhofer (Hrsg.), 2006, S. 148). Hierbei spricht man in der Literatur auch vom risks and rewards bzw. risks and returns approach (vgl. ua. Fey/Mujkanovic, DBW 1999, S. 264). Bei der Beurteilung der risks and rewards der verschiedenen Unternehmensaktivitäten ist auf die Höhe, die Kontinuität und Variabilität sowie die Abhängigkeit von Umfeldfaktoren der durch sie erwirtschafteten Erfolge abzustellen. Die obligate Berücksichtigung des Risiko/Chancen-Profils der verschiedenen Unternehmensaktivitäten bei der Segmentbildung dominierte das gesamte Konzept der Segmentberichterstattung des IAS 14 (vgl. IAS 14.13, 26, 28 u. 33; vgl. IFRS-Komm., Teil B, IAS 14, Tz. 7–10) und stellte den zentralen Unterschied zu SFAS 131 dar (vgl. Tz. 11).
Tz. 37
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Die grundsätzliche Unmöglichkeit einer allgemeingültigen effektiven Unternehmenssegmentierung ist letztlich einer der zentralen Gründe für eine konsequente Anwendung des management approach im Rahmen der externen Segmentberichterstattung nach IFRS 8, aus dem heraus die extern darzustellende Segmentstruktur von der internen Berichtsstruktur determiniert wird (vgl. Tz. 5). Danach läuft die Bestimmung der im Unternehmensabschluss dar...