Prof. Dr. Dr. h.c. Jörg Baetge, Prof. Dr. Thomas Krolak
Tz. 111
Stand: EL 30 – ET: 09/2016
Analog zum Vorgehen bei der Identifizierung wertgeminderter Vermögenswerte hat ein Unternehmen zu jedem Bilanzstichtag zu prüfen, ob irgendein Anhaltspunkt dafür vorliegt, dass ein in früheren Jahren für einen Vermögenswert mit Ausnahme des Geschäfts- oder Firmenwerts erfasster Wertminderungsaufwand nicht länger besteht oder sich vermindert haben könnte (IAS 36.110). In diesem Fall hat das Unternehmen den erzielbaren Betrag dieses Vermögenswerts als Vergleichsmaßstab zu schätzen. IAS 36.111 enthält eine Minimalliste von Anhaltspunkten aus internen und externen Informationsquellen, die das Unternehmen bei dieser Prüfung mindestens zu berücksichtigen hat. Weil die in IAS 36.111 enthaltene Minimalliste im umgekehrten Sinn mit der in IAS 36.12 genannten Liste für die Identifizierung von Wertminderungen im Wesentlichen übereinstimmt, wird diesbezüglich auf die obigen Ausführungen (vgl. Tz. 23–30) verwiesen.
Tz. 112
Stand: EL 30 – ET: 09/2016
Im Einzelnen werden die folgenden aus externen bzw. internen Informationsquellen stammenden Anhaltspunkte in IAS 36.111 aufgeführt:
(a) |
Beobachtbare Hinweise deuten darauf hin, dass der Wert eines Vermögenswerts während der Berichtsperiode signifikant gestiegen ist. |
(b) |
Signifikante Veränderungen mit günstigen Folgen in dem technischen, marktbezogenen, ökonomischen oder gesetzlichen Umfeld des Unternehmens sind während der Berichtsperiode eingetreten oder werden in der näheren Zukunft eintreten. |
(c) |
Die Markzinssätze oder andere Marktrenditen für Finanzinvestitionen, die für die Bestimmung des Nutzungswerts herangezogen werden, sind während der Berichtsperiode gesunken, wodurch sich der erzielbare Betrag des Vermögenswerts wesentlich erhöhen wird. |
(d) |
Signifikant günstige Veränderungen in dem Umfang oder der Weise, in der ein Vermögenswert genutzt wird oder werden soll, haben sich während der Berichtsperiode ereignet oder werden für die nähere Zukunft erwartet. Diese Veränderungen enthalten die Kosten, die während der Berichtsperiode entstanden sind, um die Ertragskraft eines Vermögenswerts zu erhöhen bzw. den Betrieb, zu dem der Vermögenswert gehört, zu restrukturieren. |
(e) |
Aus dem internen Berichtswesen liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit eines Vermögenswert besser ist oder sein wird als erwartet. |
Tz. 113
Stand: EL 30 – ET: 09/2016
Im Gegensatz zur Identifizierung wertgeminderter Vermögenswerte (vgl. IAS 36.12) findet sich bei den Regelungen zur Wertaufholung von Vermögenswerten kein ausdrücklicher Hinweis, dass die Liste in IAS 36.111 nicht abschließend ist und dass das Unternehmen weitere Anhaltspunkte für eine Wertaufholung identifizieren kann. Durch die Formulierung "as a minimum" in IAS 36.111 wird indes deutlich, dass ein Unternehmen auch bei der Wertaufholung weitere Anhaltspunkte identifizieren kann, die das Unternehmen ebenso zur Bestimmung des erzielbaren Betrags verpflichten.
Tz. 114
Stand: EL 30 – ET: 09/2016
Wenn ein in IAS 36.111 genannter Anhaltspunkt oder ein anderer Anhaltspunkt dafür vorliegt, dass ein in früheren Jahren erfasster Wertminderungsaufwand für einen Vermögenswert nicht mehr länger bestehen oder sich vermindert haben könnte, sollte ein Unternehmen eine Prüfung der Restnutzungsdauer, der Abschreibungsmethode oder des Restwerts des Vermögenswerts vornehmen auch wenn kein Wertminderungsaufwand für den Vermögenswert rückgängig gemacht wird (IAS 36.113).