Tz. 14

Stand: EL 44 – ET: 06/2021

IAS 16 verlangt den Ansatz eines Postens der Sachanlagen als Vermögenswert, wenn er die Definition und Ansatzkriterien des Rahmenkonzepts vom März 2018 (Kap. 4 und 5) erfüllt.

Ein Gegenstand der Sachanlagen muss als Vermögenswert angesetzt werden, wenn

1) es wahrscheinlich (probable) ist, dass ein mit ihm verbundener künftiger wirtschaftlicher Nutzen dem Unternehmen zufließen wird, und wenn
2) seine Anschaffungs- oder Herstellungskosten verlässlich ermittelt werden können (IAS 16.7).

Für die Erfüllung des ersten Kriteriums, den Zufluss eines künftigen wirtschaftlichen Nutzens, ist eine Gesamtbetrachtung vorzunehmen, die auf den Übergang des wirtschaftlichen Eigentums abstellt (vgl. Nommensen, in: Beck IFRS-Handbuch, 6. Aufl., 2020, § 5. Sachanlagen, Tz. 12). Auch wenn es häufig vorliegen wird, ist das rechtliche Eigentum an dem Vermögenswert keine notwendige Voraussetzung für dessen Aktivierung; es reicht wirtschaftliches Eigentum (vgl. Kap. 4 und 5 des Rahmenkonzepts vom März 2018). Weder das Rahmenkonzept noch ein anderer IFRS geben aber konkrete Hilfe bei der Bestimmung, wann ein künftiger wirtschaftlicher Nutzenzufluss wahrscheinlich (probable) ist. "Some argue that probable means more likely than not but many accountants look to a higher threshold of perhaps 70–80 per cent or even more, particularly in the case of assets and income." (Knorr/Ebbers, in: Ordelheide/KPMG (Hrsg.), Vol. 2, 2nd Edition, 2001, S. 1479) Für die erste Interpretation könnte IFRS 5.7 sprechen, weil dort von "höchstwahrscheinlich" (highly probable) die Rede ist (vgl. auch IFRS-Komm., Teil B, IFRS 5, Tz. 33). Für die Erfüllung des Kriteriums kommt es auf die Verhältnisse im Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes an. Das zweite Kriterium der zuverlässigen Kostenermittlung ist normalerweise einfach zu erfüllen, da beim Kauf Anschaffungskosten vorliegen und sich bei Selbsterstellung die Herstellungskosten zuverlässig aus den Transaktionen mit Unternehmensfremden zum Erwerb der Produktionsfaktoren ableiten lassen.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?