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I. Steuerliche Auswirkungen

Dipl.-Oec. Klaus Wendlandt
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Tz. 143

Stand: EL 54 – ET: 10/2024

Gewinne und Verluste aus Fremdwährungsgeschäften sowie Kursdifferenzen aus der Umrechnung der Vermögens- und Finanzlage eines Unternehmens (einschließlich eines ausländischen Geschäftsbetriebs) können mit Steuereffekten verbunden sein. Deren Bilanzierung erfolgt gem. IAS 12 (IAS 21.50). Die Abgrenzung latenter Steuern erfolgt gem. IAS 12 nach dem bilanzorientierten Temporary-Konzept. Dabei wird – unabhängig von ihrer Erfolgswirksamkeit – grundsätzlich jede Bilanzierungs- oder Bewertungsdifferenz zwischen IFRS- und Steuerbilanz in die latente Steuerabgrenzung einbezogen (IAS 12.5 iVm. IAS 12.15 und IAS 12.24). Die Erfassung von latenten Steuern erfolgt unabhängig davon, wann sich die Bilanzierungs- bzw. Bewertungsdifferenzen in der Bilanz ausgleichen, es werden also auch sog. quasi-permanente Differenzen, welche sich bspw. erst bei der Liquidation des bilanzierenden Unternehmens ausgleichen, angesetzt. Erfolgsneutral entstandene Differenzen werden mit dem Eigenkapital verrechnet (IAS 12.58 (a); IAS 12.61A ff.).

Ein Steuereffekt kann entweder dadurch eintreten, dass ein nach IAS 21 ermittelter Gewinn oder Verlust aus der Währungsumrechnung gleichzeitig Bestandteil des zu versteuernden Jahresergebnisses ist oder dadurch, dass latente Steuern zu berücksichtigen sind. Die Bildung von latenten Steuern aus der Währungsumrechnung kann sowohl im Einzel- als auch im Konzernabschluss notwendig werden.

1. Steuern bei Umrechnungsdifferenzen aus Fremdwährungsgeschäften

 

Tz. 144

Stand: EL 54 – ET: 10/2024

Im Rahmen der Folgebewertung werden monetäre Posten in Fremdwährung mit dem Stichtagskurs umgerechnet. Hierbei kann es zu Kursgewinnen in Form von Ansätzen des monetären Postens über die Anschaffungskosten hinaus kommen, die nach den Vorschriften des deutschen Steuerrechts zunächst keine steuerlichen Erträge darstellen...

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