Clemens Jungsthöfel, Katharina Rohde
Tz. 107
Stand: EL 54– ET: 10/2024
Die GuV eines Versicherungsunternehmens stellt sich in Abweichung von IFRS 4 nach IFRS 17 künftig wie folgt dar (IFRS 17.80):
1. Versicherungstechnisches Ergebnis
Tz. 108
Stand: EL 54– ET: 10/2024
Das versicherungstechnische Ergebnis zeigt den verdienten Gewinn aus der Bereitstellung von Versicherungsschutz (insurance service result). Das versicherungstechnische Finanzergebnis hingegen separiert die Auswirkungen der Diskontierung und anderer finanzieller Variablen auf die Versicherungsverpflichtung.
Der zwischenzeitlich vom IASB verfolgte Summarised Margin Approach (Exposure Draft/2010/8), nach dem die GuV im Wesentlichen nur noch die Marge aus den Versicherungsverträgen ausweisen sollte, wurde im Laufe des IFRS 17-Projekts (mit Exposure Draft/2013/8) wieder verworfen, sodass nunmehr die Erträge und die Aufwendungen aus Versicherungsgeschäften separat in der GuV auszuweisen sind.
Die einzelnen Ertrags- und Aufwandskomponenten des versicherungstechnischen Ergebnisses
- die Risiko- und Kostenbeiträge der Periode,
- die Veränderungen der Risikomarge,
- die Auflösung der Servicemarge sowie
- andere Auflösungen aus der Deckungsrückstellung
sind im Anhang separat darzustellen.
2. Versicherungstechnische Erträge (insurance revenue)
Tz. 109
Stand: EL 54– ET: 10/2024
Die versicherungstechnischen Erträge (auch: Versicherungsumsatz, insurance revenue) stellen die an das Unternehmen gezahlten Prämien für die Erbringung von Versicherungsschutz (insurance service) dar.
Das insurance service result wird infolge der Diskontierung erhöht und das insurance finance result durch den anfallenden Zinsaufwand (Aufzinsung usw.) verringert.
Außerdem sind die Prämien um non distinct investment components (NDICs) zu bereinigen (IFRS 17.B120), da sie keine Gegenleistung für die Versicherungsdienstleistung darstellen. Mit Einführung des IFRS 17 werden somit die investment components anhand der konkreten Vertragsgestaltung identifiziert und abgegrenzt, um sicherzustellen, dass der insurance revenue und die insurance service expenses in der Darstellung in GuV von diesen Beträgen freigehalten werden (ausführlich hierzu vgl. Tz. 36).
Tz. 110
Stand: EL 54– ET: 10/2024
Der IASB etabliert mit IFRS 17 einen earned premium-Ansatz, dh., der insurance revenue beinhaltet nur noch die "verdienten" Prämienteile, im Gegensatz zu den unter IFRS 4 gezeigten gebuchten Prämien. Ein Ausweis von gebuchten Prämien in der GuV ist gemäß IFRS 17.85 sogar ausdrücklich untersagt, sodass Informationen zum Vertriebserfolg hieraus nicht mehr ablesbar sind. Die Zusammensetzung des insurance revenue ähnelt bei Anwendung des building block approachs konzeptionell dem Pricing-Ansatz bei der Kalkulation von Versicherungsrisiken. Er beinhaltet die folgenden Komponenten:
- Entschädigung für die im Geschäftsjahr erwarteten Schadenzahlungen,
- Risikozuschlag,
- Marge für Erbringung des Versicherungsschutzes (CSM release),
- ertragswirksame Erfassung desjenigen Prämienanteils, der die Akquisitionskosten abdeckt,
und stellt letztlich sicher, dass die in der Prämienkalkulation eingehenden Elemente (inkl. Marge) dem Versicherungsertrag (insurance revenue) entsprechen.
Bilanziell erfolgt dies durch eine entsprechende Fortschreibung der LRC. Die Prämien werden zwar über die vorgenannte "Entnahme" aus der LRC im Zeitablauf ertragswirksam, ein zeitlicher Zusammenhang mit der tatsächlichen Prämienzahlung besteht jedoch nicht zwingend.
3. Versicherungsaufwendungen (insurance service expenses)
Tz. 111
Stand: EL 54– ET: 10/2024
In den insurance service expenses werden die vertragsgemäß übernommenen Schadenzahlungen und Kosten des abgelaufenen Geschäftsjahres als Aufwand erfasst. NDICs sind – wie bei beim insurance revenue – hiervon abzusetzen (vgl. Tz. 107; IFRS 17.85).
Eine Aufgliederung der Veränderung des Risk Adjustment in insurance service expenses und insurance finance result ist nicht erforderlich. Bei fehlender Aufteilung ist ein vollständiger Ausweis unter den insurance service expenses zulässig (IFRS 17.81).
Erträge oder Aufwendungen aus passiver Rückversicherung sind getrennt von den Erträgen und Aufwendungen aus gezeichneten Versicherungsverträgen darzustellen (IFRS 17.82; vgl. Tz. 101). Es kann zwischen einem Bruttoausweis und einem (saldiertem) Nettoausweis gewählt werden (IFRS 17.86).
Da Versicherungsverträge als monetäre Posten im Sinne des IAS 21 gelten, sind Ergebnisse aus der Währungsumrechnung gemäß IFRS 17.92 in der GuV zu erfassen (Ausnahme: Ausweis im sonstigen Ergebnis bei Zugehörigkeit zu Posten des sonstigen Ergebnisses).
4. Versicherungstechnisches Finanzergebnis (insurance finance income or expenses)
Tz. 112
Stand: EL 54– ET: 10/2024
Versicherungstechnische Finanzerträge oder -aufwendungen umfassen die Änderungen des Buchwerts der Gruppe von Versicherungsverträgen, die sich aus der Aufzinsung von versicherungstechnischen Verbindlichen, Zinssatzänderungen sowie auch sonstige Änderungen des finanziellen Risikos ergeben (IFRS 17.87).
Gemäß IFRS 17.88 besteht ein Bilanzierungswahlrec...