Dr. Klaus Kretschik, Dr. Wolfgang Sawazki
1. Zielsetzung und Umfang des Projektes
Tz. 18a
Stand: EL 38 – ET: 6/2019
Ausgangspunkt dieses vom IASB initiierten Projektes war die Beobachtung, dass der Umfang der IFRS-Geschäftsberichte im Zeitablauf immer weiter gestiegen ist. Innerhalb einer Agenda Consultation des IASB in 2015 wurde hinsichtlich der Qualität der Geschäftsberichte nicht nur von Analystenseite kritisiert, dass Struktur und Darstellung der Informationen innerhalb der Geschäftsberichte zT mangelhaft seien. Um entscheidungsnützliche Informationen identifizieren und finden zu können, müsse der Adressat zu viele Ressourcen aufwenden. Dieses Problem tangiert im besonderen Maße auch die Arbeit der Finanzanalysten. Zielsetzung des IASB ist es, durch das "Better Communication"-Projekt eine effektivere Kommunikation von Finanzinformationen zu erreichen. Gegenstand dieser Initiative sind verschiedene Arbeitspakete, zu denen die Verbesserung und Etablierung der digitalen Berichterstattung (IFRS Taxonomy) sowie das Projekt zur Reorganisation und Umstrukturierung der "primären" Rechenwerke (Primary Financial Statements) gehören. Auch die bereits zuvor ins Leben gerufene sog. Angabeninitiative (Disclosure Initiative) wurde in den Themenkomplex von "Better Communication" integriert. Im Jahr 2019 wird ein Decision Paper oder Exposure Draft des IASB zu diesem Themenblock erwartet. Das "Better Communication"-Projekt besitzt für die Arbeit der Finanzanalysten eine besondere Bedeutung, da die intendierten Neuerungen im Zusammenhang der Anhangangaben, der Verbesserung der technischen Verwertbarkeit von Informationen oder der Änderungen beim Ausweis von Unternehmensergebnissen relevante Informationsquellen sowie den Workflow der Finanzanalysten maßgeblich beeinflussen können.
2. Disclosure Initiative
Tz. 18b
Stand: EL 38 – ET: 6/2019
In Bezug auf die Anhangangaben, wurde in der Vergangenheit häufig bemängelt, dass der Anhang zunehmend irrelevante Informationen enthält und überladen ist mit Detailangaben (disclosure overload). Als Treiber dieser Entwicklung werden stetig komplexere IFRS-Rechnungslegungsvorschriften und der zunehmende Umfang der dazugehörenden Offenlegungsvorschriften gesehen. Auf der Seite der Abschlussersteller besteht zudem der Anreiz, tendenziell zu viele Informationen zu berichten, um Fehler bzw. Ungenauigkeiten bei der Einhaltung von Berichtspflichten zu vermeiden. Wesentliche Angaben gehen dabei häufig in Details verloren. Hinzukommend sind die Ausführungen im Anhang oft nicht unternehmensspezifisch genug. Vielmehr werden Standardtexte und Wiedergaben des IFRS-Wortlauts (boilerplates) verwendet. Diese Umstände laufen der allgemeinen Zielsetzung der IFRS, entscheidungsnützliche Informationen zu transportieren, entgegen. Da die umfassenden Offenlegungsvorschriften für die berichtspflichtigen Unternehmen mit sehr hohem Aufwand bei der Erstellung des Abschlusses verbunden sind, jedoch für die Adressaten nur begrenzte Relevanz besitzen, wurde vom IASB im Jahre 2011 die Aufnahme des Projektes zur "Disclosure Initiative" initiiert. Übergeordnetes Ziel dieses Projektes ist es, die Effektivität von Anhangangaben durch Verbesserung der Qualität und Reduktion der Quantität zu steigern. Die Disclosure Initiative wurde dabei auf drei Teilprojekte verteilt. Der erste Projektabschnitt wurde mit der Veröffentlichung von Änderungen an IAS 1 (18.12.2014) und IAS 7 (29.01.2016) beendet. Die Änderungen des IAS 1 "Darstellung des Abschlusses" bzw. IAS 7 "Kapitalflussrechnungen", sind verpflichtend für Geschäftsjahre, die nach dem 01.01.2016 bzw. 01.01.2017 beginnen, anzuwenden.
Tz. 18c
Stand: EL 38 – ET: 6/2019
Im Rahmen der Änderungen an IAS 1 wurden Klarstellungen zur Erstellung von Abschlüssen aufgenommen. Dabei wurde vor allem der Grundsatz der Wesentlichkeit (materiality) gestärkt und konkreter erläutert. Der Definition des Conceptual Frameworks folgend, sind Informationen wesentlich, wenn deren Unterlassung oder fehlerhafte Darstellung Entscheidungen von Adressaten, die diese auf Grundlage der veröffentlichten Informationen treffen, beeinflussen (CF.QC11). Der Wesentlichkeitsgrundsatz ist als Aspekt der Relevanz zu verstehen, der von den Unternehmen individuell zu interpretieren ist. Unternehmen sind dazu aufgerufen, die Wesentlichkeit von Angaben durch ihr eigenes professional judgement zu beurteilen. Auch wenn einzelne Standards explizite Offenlegungspflichten umfassen, kann die Offenlegung unterbleiben, wenn diese für Adressaten nach Beurteilung nicht wesentlich ist (IAS 1.31). Der Wesentlichkeitsgrundsatz bezieht sich dabei explizit auch auf die Anhangangaben (IAS 1.BC30C).
Mit der Änderung von IAS 1.114 stellt der IASB klar, dass die Abschlussersteller nicht an eine vorgegebene Struktur der Anhangangaben gebunden sind. Damit ermöglicht er den Unternehmen ein größeres Maß an Individualität und Flexibilität bei der Gestaltung des Anhangs. So können zB Angaben zu sachlogisch zusammengehörenden Posten gebündelt werden. Dies kann sich ua. bei personalbezogenen Sachverhalten anbieten. Es liegt nahe, den Personalaufwand, di...