Clemens Jungsthöfel, Katharina Rohde
1. Motivation
Tz. 151
Stand: EL 54– ET: 10/2024
IFRS 17 hat mit der Einführung der CSM ein starkes Konzept zur Abschätzung der zukünftigen Ertragsstärke des Unternehmens geschaffen. Die CSM gibt nicht nur Auskunft über die erwartete Profitabilität von Bestandsrisiken, sondern ermöglicht über die zusätzlichen Angaben zur Ersterfassung auch einen klaren Blick auf das neu aufgenommene Geschäft (vgl. Tz. 218). Früher nur als non-GAAP verfügbare (und somit auch häufig nicht auditierte) Metriken zum Neugeschäftswert dürften durch die CSM obsolet werden. Für die externe Bewertung der CSM-Position eines Unternehmens ist darüber hinaus die Validierung der Annahmen von zentraler Bedeutung. Kann im Zeitablauf die initiale Erwartung in tatsächliche Profite umgesetzt werden, stärkt dies die wahrgenommene Qualität der Bewertung.
Tz. 152
Stand: EL 54– ET: 10/2024
Um die Nachhaltigkeit der CSM-Position zu untermauern, haben sich in der Kapitalmarktkommunikation der Unternehmen explizite Veränderungsanalysen etabliert. Diese sind konzeptionell (mindestens jährlich) durch den Standard ohnehin gefordert und werden auf aggregierter Basis in die Quartalsberichterstattung integriert.
2. Veränderungsanalysen für die CSM
Tz. 153
Stand: EL 54– ET: 10/2024
Die vom Standard vorgesehenen Veränderungsgründe der CSM umfassen für den GMM (ausführlich vgl. Tz. 82):
- Neugeschäft;
- Aufzinsung (interest accretion);
- Währungskurseffekte;
- Annahmenänderungen;
- Release.
Sowohl die Annahmenänderungen als auch der Release werden hinsichtlich ihrer Stabilität und Verlässlichkeit Gegenstand der externen Validierung sein.
Tz. 154
Stand: EL 54– ET: 10/2024
Annahmenänderungen umfassen alle Updates (des future services) in den unterliegenden versicherungstechnischen cash flows sowie im Risk Adjustment (vgl. Tz. 78). Sind hier also signifikante Beträge zu beobachten, ist als initialer Analyseansatz die Quelle zu benennen. Auch auf den ersten Blick weniger kritische Abflüsse zum Risk Adjustment können Grund zur weiteren Analyse geben, da sich somit offensichtlich die Einschätzung des Unternehmens zum unterliegenden exposure verändert hat.
Tz. 155
Stand: EL 54– ET: 10/2024
Grundsätzlich bieten sich als Kommentierungsansätze die folgenden Angaben an:
Trigger
- Risk Adjustment oder cash flow, genauer zB Angaben zu
- Exposurekalibrierung
- Biometrie, Mispricing, Volumeneffekten oder aktuelle Schadenerfahrung, die Rückschlüsse auf die zukünftige Deckung zulässt
Portfolio
- Bestands- oder Neugeschäftsrisiken
- Geschäftsbereich
Ausblick
- Potenzial für weitere Veränderungen
- Mitigierungsmaßnahmen
- Implikationen auf zukünftige Neugeschäftsteuerung.
Die Validierung von Annahmenänderungen mit obigem Erklärmuster ist schon für die interne Steuerung von substanziellem Wert und ermöglicht darüber hinaus eine hohe Transparenz nach außen.
Tz. 156
Stand: EL 54– ET: 10/2024
Neben möglichen Annahmenänderungen ist die Plausibilisierung des CSM releases von zentraler Bedeutung. Der release sollte konzeptionell exposure-basiert erfolgen und somit gut prognostizierbar sein. Außerdem werden zur Abwicklung der CSM innerhalb der Anhangangaben dezidierte Projektionen ausgewiesen (vgl. Tz. 230), die die tatsächliche Materialisierung validieren. Weicht das Unternehmen signifikant von diesen Indikatoren ab, ist eine Kommentierung notwendig. Unterliegende Fragestellungen zur Einordnung des releases sind im Wesentlichen:
Stabilität der release pattern im Zeitablauf
Wachstum
- Ist das Unternehmen in der Gegenüberstellung von Neugeschäft einerseits und CSM release andererseits in der Lage, seinen Bestandswert zu steigern oder ist es limitiert, den "Gewinnspeicher" durch Neugeschäft mindestens zu erhalten?
- Ist das Wachstum aus verbesserter Margenerwartung oder aus Volumen getrieben?
3. Alternativen im PAA
Tz. 157
Stand: EL 54– ET: 10/2024
Das vereinfachte Bewertungsmodell des PAA sieht konzeptionell den Ausweis einer CSM nicht vor (vgl. Tz. 85–88). Gerade für Geschäft mit vergleichsweise kurzer Vertragslaufzeit ergeben sich aber häufig Preiszyklen, deren Übersetzung in eine Neugeschäftsmargenerwartung von großem Mehrwert für die Berichtsadressaten wären. Veränderungen (etwa zum Vorjahr) werden traditionell durchaus quantifiziert, zB in Prozent der Prämie. Gleichzeitig müssen auch im PAA initiale Einschätzungen zum Neugeschäft erfolgen. Schließlich ist im Falle einer Verlusterwartung wie im GMM sofort eine Loss Component ergebniswirksam zu bilanzieren (vgl. Tz. 88).
Tz. 158
Stand: EL 54– ET: 10/2024
Es bleibt daher zu beobachten, ob PAA-Anwender nach der Stabilisierung in der Berichters...