Dr. Manuel Alvarez, Prof. Dr. Heinz Kleekämper
Tz. 77
Stand: EL 40 – ET: 02/2020
Im Rahmen der Neuorganisation wurden auch die mit dem Harmonisierungsziel verbundenen Einzelziele, in der im Mai 2000 beschlossenen und seit 01.01.2001 verbindlichen Satzungsänderung, neu definiert. Um den Anspruch als globaler Standardsetter zu untermauern und die weltweite Akzeptanz seiner Verlautbarungen weiterhin zu fördern, werden die folgenden Ziele gesetzt (vgl. IFRS Foundation, Constitution, 2018, Tz. 2):
1) |
Im Interesse der Öffentlichkeit auf der Grundlage eindeutig formulierter Prinzipien, einheitliche, qualitativ hochwertige, verständliche und durchsetzbare globale Rechnungslegungsstandards zu entwickeln, die zu einer qualitativ hochwertigen, transparenten und vergleichbaren Informationsdarstellung in den Jahresabschlüssen und anderen Finanzberichten führen, um die Kapitalmarktteilnehmer und andere Nutzer von Abschlussinformationen bei der wirtschaftlichen Entscheidungsfindung zu unterstützen; |
2) |
Förderung der Nutzung und strengen Anwendung dieser Standards; |
3) |
angemessene Berücksichtigung der spezifischen Bedürfnisse von Unternehmen unterschiedlicher Art und Größe mit ihren verschiedenen wirtschaftlichen Gegebenheiten bei Verfolgung der unter 1) und 2) genannten Ziele; |
4) |
Förderung der Akzeptanz und Anwendung der IFRS, dh. der vom IASB herausgegebenen Standards und Interpretationen, um dadurch eine Konvergenz nationaler Rechnungslegungsstandards und der Verlautbarungen des IASB zu erreichen. |
Die erst mit Überarbeitung der Constitution im Jahr 2005 aufgenommene, ausdrückliche Berücksichtigung der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU, SME Small and Medium-sized Entities) wie auch der Bedürfnisse von Entwicklungsländern sind zwar nicht mehr explizit genannt; gleichwohl deckt die angepasste allgemeinere Formulierung die bisherige Zielsetzung mit ab.
Hervorzuheben ist die bereits 2005 aufgenommene Zielsetzung einer prinzipienorientierten Entwicklung von Rechnungslegungsstandards. Das seit seiner Entwicklung und Verabschiedung 1989 in weiten Teilen unveränderte Conceptual Framework wurde im Rahmen eines eigenen Projekts stark überarbeitet und am 29.03.2018 herausgegeben. Zukünftig sollen bei der Entwicklung neuer Standards und bei der Lösung von Einzelfragen die im Framework niedergelegten Grundsätze stärker berücksichtigt werden, um die individuellen Verlautbarungen konsequenterweise aus dem Framework ableiten zu können.
Zur Umsetzung dieser Ziele wurden auch entsprechende Maßnahmen ergriffen, um die angestrebte verbesserte Zusammenarbeit mit den nationalen Standardsetters zu erreichen. So wird nun vom IASB – in Abstimmung mit den Trustees – erwartet, enge Verbindungen mit nationalen Standardsetters, sonstigen Standardsetters sowie mit an der Standardsetzung interessierten Gremien zu pflegen, damit diese bei der Entwicklung der IFRS mitwirken und die beabsichtigte Konvergenz unterstützen (vgl. IFRS Foundation, Constitution, 2018, Tz. 27; vgl. auch Tz. 11–19).