Prof. Dr. Dr. h.c. Wolfgang Ballwieser
Tz. 58
Stand: EL 44 – ET: 06/2021
IAS 16 regelt nur Ausbuchungen solcher Vermögenswerte des Sachanlagevermögens, die nicht unter IFRS 5 fallen. Nach diesem wird ein langfristiger Vermögenswert (non-current asset) als zum Verkauf gehalten angesehen, wenn sein Buchwert grundsätzlich durch Verkauf statt kontinuierliche Nutzung erzielt wird (IFRS 5.6). Nach IAS 16.67 ist ein Gegenstand der Sachanlagen bei seinem Abgang, oder wenn kein künftiger wirtschaftlicher Nutzen aus seiner Nutzung oder seinem Abgang erwartet wird, aus der Bilanz auszubuchen. Erträge oder Aufwendungen daraus ergeben sich in Höhe der Differenz zwischen Nettoveräußerungserlösen, soweit vorhanden, und dem Buchwert des Gegenstands (IAS 16.71). Gemäß IAS 16.68 sind diese in der GuV zu erfassen (außer IFRS 16, Leasingverhältnisse, verlangt eine Periodenabgrenzung bei bestimmten Sale-and-leaseback-Vorgängen). Entstehende Erträge sind allerdings nicht als Umsatzerlöse, sondern als sonstige betriebliche Erträge (gains) zu klassifizieren.
Eine Ausnahme hiervon gilt jedoch für Unternehmen, die im Laufe ihrer üblichen Geschäftstätigkeit regelmäßig Posten der Sachanlagen verkaufen, die sie zu Zwecken der Weitervermietung gehalten haben. IAS 16.68A schreibt vor, dass diese Vermögenswerte zum Buchwert in die Vorräte übertragen werden, wenn sie nicht mehr vermietet werden und zum Verkauf anstehen. Die Erlöse aus dem Verkauf dieser Vermögenswerte sind gem. IFRS 15, Erlöse aus Verträgen mit Kunden, als Umsatzerlöse auszuweisen.
Der Zeitpunkt der Umsatzerfassung aufgrund des Verkaufs eines Vermögenswerts bestimmt sich nach IFRS 15.31 bei Übergang der Verfügungsmacht. IFRS 16 ist heranzuziehen, wenn der Abgang im Zuge einer Sale-and-leaseback-Transaktion erfolgt (IAS 16.69).
Falls ein Unternehmen nach den Bedingungen der Ansatzvorschrift von IAS 16.7 im Buchwert eines Vermögenswerts der Sachanlagen die Kosten für den Austausch von Komponenten berücksichtigt, dann hat es im Fall des Austausches einer solchen Komponente deren Buchwert auszubuchen, ungeachtet dessen, ob diese Komponente separat abgeschrieben wurde oder nicht. Falls die Bestimmung des Buchwerts der ersetzten Komponente für das Unternehmen nicht praktikabel ist, können die Kosten des Austausches als Indikator für die Höhe der ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten dieser Komponente herangezogen werden (IAS 16.70).
Eine Forderung aus dem Abgang eines Vermögenswerts der Sachanlagen durch Verkauf ist in Übereinstimmung mit IFRS 15 Abs. 47–72 zu behandeln (IAS 16.72). Dasselbe gilt für spätere Änderungen des geschätzten Betrags.