Dipl.-Kfm. Thomas Müller-Marqués Berger, Dr. Holger Wirtz
Tz. 64
Stand: EL 52 – ET: 02/2024
In der Haushaltswirtschaft der öffentlichen Hand kommt dem Haushaltsplan bzw. Budget eine herausragende Bedeutung zu. Der Standard IPSAS 24 enthält Regelungen für öffentliche Einheiten, die verpflichtet sind oder sich auf freiwilliger Basis dafür entscheiden, ihren verabschiedeten Haushalt zu veröffentlichen. Von solchen Anwendern verlangt der Standard einen Vergleich zwischen den Haushaltsansätzen (Planwerten) und den Ist-Beträgen. Generell sieht IPSAS 24 vor, dass sämtliche Vergleiche von Haushaltsansätzen und Ist-Beträgen auf Basis des dem Haushalt zugrunde liegenden Rechnungskonzepts vorzunehmen sind (vgl. IPSAS 24.31). Erstellt eine Gebietskörperschaft ihren Haushalt bspw. auf kameraler Basis, so ist auch der Vergleich von Haushaltsansätzen und Ist-Beträgen auf Basis von Zahlungsgrößen und entsprechend der Struktur des Haushalts vorzunehmen. Dies kann nach IPSAS 24.14 entweder durch eine zusätzliche Spalte in den jeweiligen Jahresrechnungen oder in einer zusätzlichen Rechnung (Statement of Comparison of Budget and Actual Amounts) erfolgen.
Tz. 65
Stand: EL 52 – ET: 02/2024
Eine öffentliche Einheit kann aber nur dann sinnvoll einen Vergleich der Haushaltsansätze und der Ist-Beträge in einer zusätzlichen Haushaltsansatzspalte im Jahresabschluss darzustellen, wenn der Abschluss und der Haushalt auf demselben Rechnungskonzept (zB auf doppischer Basis) basieren (vgl. auch IPSAS 24.21). Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass von einem Vergleich in einer zusätzlichen Haushaltsansatzspalte abzusehen ist, wenn der Haushalt bspw. auf der Grundlage des Zahlungsprinzips erstellt wird und die Rechnungslegung auf der Grundlage des Prinzips der Periodenabgrenzung erfolgt (vgl. IPSAS 24.23); in diesem Fall ist zwingend eine zusätzliche Rechnung zu erstellen.
Tz. 66
Stand: EL 52 – ET: 02/2024
Sofern das Budget – wie vielfach üblich – auf kameraler Basis (Zahlungsstromprinzip) aufgestellt wird, führt dies durch die unterschiedlichen Rechnungskonzepte zu Unterschieden (basis differences). Weitere Unterschiede können auch auf zeitliche Unterschiede zwischen Haushalt und Rechnungslegung (timing differences) sowie auf Unterschiede im Rechnungs- bzw. Konsolidierungs- bzw. Haushaltskreis (entity differences) zurückzuführen sein. Für diese Fälle sieht IPSAS 24.23 eine Vergleichsrechnung von Haushaltsansätzen und Ist-Beträgen (Statement of Comparison of Budget and Actual Amounts) vor. Hier empfiehlt es sich, im Abschluss darauf hinzuweisen, dass sich das Rechnungskonzept für den Haushalt und für die Rechnungslegung unterscheiden und dass die Vergleichsrechnung von Haushaltsansätzen und Ist-Beträgen auf der Grundlage des Rechnungskonzepts des Haushalts erstellt wurde.
Tz. 67
Stand: EL 52 – ET: 02/2024
Zudem sind gemäß IPSAS 24.47 die (vergleichbar zum Haushalt darzustellenden) Ist-Beträge auf die Darstellung im Abschluss überzuleiten (reconciliation of actual amounts). Unterschiedsbeträge sind zu erläutern. Die Überleitung hat dabei für folgende Positionen zu erfolgen:
- sofern für den Haushalt das Prinzip der Periodenabgrenzung angewandt wird (dh. es wird ein doppischer Haushaltsplan aufgestellt), für die Gesamterträge, Gesamtaufwendungen, sowie die Netto-Cashflows aus der betrieblichen Tätigkeit, der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit; oder
- sofern für den Haushalt ein anderes Rechnungskonzept als das Prinzip der Periodenabgrenzung angewandt wird, für die Netto-Cashflows aus der betrieblichen Tätigkeit, der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit.
Tz. 68
Stand: EL 52 – ET: 02/2024
Im Anhang sind gemäß IPSAS 24.14 (c) bedeutende Abweichungen zwischen den Ist-Zahlen und den Haushaltsplanzahlen zu erläutern. Auf diese Weise wird eine Beurteilung ermöglicht, ob die öffentliche Einheit innerhalb des durch den Haushaltsplan gesetzten Rahmens gehandelt hat. Im Falle von Änderungen zwischen dem ursprünglichen und finalen Budget ist zudem zu erklären, ob die Abweichungen aufgrund von Umschichtungen innerhalb des Budgets oder auf andere Faktoren zurückzuführen sind (IPSAS 24.29). Im Anhang müssen weiterhin das Rechnungskonzept und die Klassifizierungsgrundsätze, die für den genehmigte Haushalt verwendet wurden, erläutert werden (IPSAS 24.39). Ferner sind im Anhang Angaben zum Haushaltsjahr des verabschiedeten Haushalts (vgl. IPSAS 24.43) sowie zu den in den verabschiedeten Haushalt einbezogenen Einheiten erforderlich (vgl. IPSAS 24.45).