Tz. 15

Stand: EL 31 - ET: 3/2017

IFRS 15 wurde am 22. September 2016 in der im Jahr 2014 verabschiedeten Fassung endorsed und ist erstmalig für Geschäftsjahre, die ab dem 1. Januar 2018 beginnen, verpflichtend anzuwenden; eine frühzeitige Anwendung des Standards ist zulässig (IFRS 15 Appendix C Tz. C1, C1B). Der ursprüngliche Anwendungszeitpunkt war zunächst für Geschäftsjahre ab 2017 vorgesehen, wurde jedoch aufgrund einzelner nachträglich vorgeschlagener Änderungen, die im Rahmen eines begleitenden Implementierungsprozesses durch die sog. Transition Resource Group for Revenue Recognition (TRG) veröffentlicht wurden, verschoben (IFRS 15.BC453A; ausführlich zu den Gründen vgl. IFRS 15.BC453C). Die aus den Treffen der TRG resultierenden Änderungen des IFRS 15 ("Clarifications to IFRS 15") aus April 2016 werden voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte 2017 en­dorsed und wurden im Rahmen der vorliegenden Kommentierung bereits berücksichtigt.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?


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