Tz. 33

Stand: EL 49 – ET: 02/2023

IAS 29 (überarbeitet 1994) war erstmals in der ersten Berichtsperiode eines am 1. Januar 1990 oder danach beginnenden Geschäftsjahres anzuwenden (IAS 29.41). Die in 1994 überarbeitete Fassung ersetzte die vom IASB ursprünglich im April 1989 genehmigte Fassung. Im Rahmen dieser Überarbeitung wurden keine grundlegenden Veränderungen des ursprünglich genehmigten Textes vorgenommen. Sie beschränkte sich auf redaktionelle Änderungen und terminologische Anpassungen an die damals aktuelle IASC-Anwendung. Der Standard wurde ferner im Jahr 2003 iRd. Improvements Projects des IASB an das Konzept der funktionalen Währung angepasst.

Eine weitere Änderung des Standards wurde iRd. Überarbeitung des IAS 1 "Darstellung des Abschlusses" vorgenommen. Diese beinhaltete lediglich die Anpassung einzelner verwendeter Begriffe an die Terminologie des neuen IAS 1. Diese Änderungen fanden erstmals in der ersten Berichtsperiode eines am 1. Januar 2009 oder danach beginnenden Geschäftsjahres Anwendung. IAS 29 wurde zuletzt durch die im Mai 2008 veröffentlichten Verbesserungen der IFRS 2008 (sog. Improvements Project 2008) geändert. Neben redaktionellen Anpassungen umfassten die Änderungen insbesondere die Klarstellung, dass in Abschlüssen, die auf Basis von historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten aufgestellt werden, außer Sachanlagen und Finanzinvestitionen weitere Vermögenswerte und Schulden zum beizulegenden Zeitwerten bewertet sein können. Die Änderungen aus dem Improvements Project 2008 waren erstmals in der ersten Berichtsperiode eines am 1. Januar 2009 oder danach beginnenden Geschäftsjahres anzuwenden.

 

Tz. 34

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Im November 2005 wurde die IFRIC Interpretation 7 "Anwendung des Anpassungsansatzes unter IAS 29 Rechnungslegung in Hochinflationsländern" veröffentlicht. Mit dieser Interpretation werden Leitlinien für die Anwendung von IAS 29 für eine Berichtsperiode dargestellt, in der ein Unternehmen erstmals die Existenz einer Hochinflation in dem Land seiner funktionalen Währung feststellt und folglich erstmals seinen Abschluss gemäß IAS 29 anpassen muss. Diese Interpretation war erstmals in der ersten Berichtsperiode eines am 1. März 2006 oder danach beginnenden Geschäftsjahres anzuwenden.

 

Tz. 35

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Die Interpretationen SIC-19 "Berichtswährung – Bewertung und Darstellung von Abschlüssen gemäß IAS 21 und IAS 29" und SIC-30 "Berichtswährung – Umrechnung von der Bewertungs- in die Darstellungswährung", die sich auch auf den IAS 29 bezogen, wurden durch die Neufassung des IAS 21 (überarbeitet 2003) ersetzt. IAS 21 (überarbeitet 2003) war erstmals in der ersten Berichtsperiode eines am 1. Januar 2005 oder danach beginnenden Geschäftsjahres anzuwenden.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?