Tz. 21

Stand: EL 40 – ET: 02/2020

IAS 21 (rev. 2003) war grundsätzlich erstmalig auf Abschlüsse anzuwenden, deren Berichtsperiode am oder nach dem 1. Januar 2005 begann (IAS 21.58). Der Standard ersetzte IAS 21 (rev. 1993), SIC-11, SIC–19 und SIC-30, die für Berichtsperioden, die vor dem 1. Januar 2005 begonnen haben, grundsätzlich maßgeblich waren (IAS 21.61f.).

 

Tz. 21a

Stand: EL 40 – ET: 02/2020

Umrechnungsdifferenzen aus monetären Posten, die im Wesentlichen Teil der Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb sind (vgl. Tz. 75), und IAS 21.33 (vgl. Tz. 81) waren erstmals auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2006 begannen.

 

Tz. 21b

Stand: EL 40 – ET: 02/2020

Die Überarbeitung des IAS 1 Presentation of Financial Statements im Jahr 2007 hat zu Änderungen in den verwendeten Begriffen in IAS 21.27, IAS 21.30–33, IAS 21.37, IAS 21.39, IAS 21.41, IAS 21.45, IAS 21.48 und IAS 21.52 geführt. Diese waren erstmals für Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2009 beginnen, zu beachten.

 

Tz. 21c

Stand: EL 40 – ET: 02/2020

Im Zuge der geänderten Fassung des ehemaligen IAS 27 Consolidated and Separate Financial Statements im Jahr 2008 wurden IAS 21 die Paragraphen IAS 21.48A–48D hinzugefügt. Die Übergangsregelungen hierfür wurden aufgrund der im Mai 2010 verabschiedeten Annual Improvements angepasst. Die Ergänzung befasst sich mit der Behandlung der Umrechnungsdifferenzen im Falle des Abgangs der Nettoinvestition (vgl. Tz. 128ff.).

 

Tz. 21d

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Durch den im Oktober 2010 verabschiedeten IFRS 9 Financial Instruments wurden im Jahr 2010 die IAS 21.3(a), IAS 21.4 und IAS 21.52(a) angepasst und IAS 21.60C gelöscht. Bilanzierungsrelevante Änderungen für die Währungsumrechnung haben sich hierdurch nicht ergeben. IFRS 9 war für Geschäftsjahre beginnend am oder nach dem 1. Januar 2018 erstmals anwendbar.

 

Tz. 21e

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Änderungen in IAS 21 ergaben sich außerdem aus der Neuregelung der Bilanzierungsvorschriften für Unternehmensverbindungen. Mit der Einführung der neuen Standards IFRS 10 Consolidated Financial Statements, IFRS 11 Joint Arrangements und IFRS 12 Disclosure of Interests in Other Entities wurden IAS 27 und IAS 28 überarbeitet. IAS 31 wurde vollständig durch IFRS 11 ersetzt. Die wesentliche Änderung mit Auswirkung auf die Währungsumrechnung betraf die Abschaffung der Quotenkonsolidierung, die in IAS 21 zu einer Anpassung der Vorgaben zur Behandlung der erfolgsneutral erfassten Währungsdifferenzen bei Abgang der Nettoinvestition führte (IAS 21.48A, vgl. Tz. 129). Weiterhin wurden IAS 21.3(b), IAS 21.8, IAS 21.11, IAS 21.18–19, IAS 21.33 sowie IAS 21.44–46 angepasst. Die Änderungen waren erstmals verpflichtend für Geschäftsjahre beginnend am oder nach dem 1. Januar 2013 anzuwenden.

 

Tz. 21f

Stand: EL 40 – ET: 02/2020

Im Mai 2011 wurde IFRS 13 Fair Value Measurement veröffentlicht. Dies führte zu Anpassungen in IAS 21.8 und IAS 21.23.

 

Tz. 21g

Stand: EL 40 – ET: 02/2020

IAS 21.39 wurde im Zuge der Änderung in IAS 1 Presentation of financial statements zur Darstellung von Posten des sonstigen Ergebnisses (veröffentlicht im Juni 2011) angepasst. Diese Änderung war gleichzeitig mit Anwendung des geänderten IAS 1 zu berücksichtigen.

 

Tz. 21h

Stand: EL 40 – ET: 02/2020

IFRS 9 in seiner im Juli 2014 veröffentlichten Form führte zur Anpassung von IAS 21.3, IAS 21.4, IAS 21.5, IAS 21.27 und IAS 21.52 sowie zur Löschung von IAS 21.60C, IAS 21.60E und IAS 21.60I. Die Änderungen waren zusammen mit der erstmaligen Anwendung von IFRS 9 anzuwenden.

 

Tz. 21i

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IFRS 16 Leases wurde im Januar 2016 veröffentlicht. Diese Neuerung führte zur Anpassung von IAS 21.16. Die Änderung ist zusammen mit der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 anzuwenden.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?


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