Clemens Jungsthöfel, Katharina Rohde
Tz. 77
Stand: EL 54– ET: 10/2024
Die Neubewertung der Deckungsrückstellung (inkl. CSM) und der Schadenrückstellung an jedem nachfolgenden Stichtag erfolgt ebenfalls nach dem im vorangegangenen Abschnitt beschriebenen Bausteinkonzept mit aktuellen Annahmen und Bewertungsparametern. Daraus ergeben sich entsprechende Auswirkungen auch auf das OCI und auf die GuV. Die Herausforderung für den Berichtsadressaten besteht vor allem in der Zerlegung und Analyse der Wertänderungen der versicherungstechnischen Posten (vgl. Kronthaler et al., 2020, S. 38; ausführlich vgl. Tz. 107ff., 137ff.).
Der Bilanzwert der Deckungsrückstellung ergibt sich dabei zu jedem Stichtag aus der Summe des Barwerts der FCF, dem RA sowie der CSM. Änderungen der aktuellen Schätzungen in Bezug auf vergangene und aktuelle Dienstleistungen werden prospektiv berücksichtigt und erfolgswirksam angesetzt.
1. Schätzänderungen
a. Änderungen nichtfinanzieller Parameter
Tz. 78
Stand: EL 54– ET: 10/2024
Änderungen nichtfinanzieller Parameter können bspw. eine veränderte Schadenabwicklung in der Schaden-/Unfallversicherung oder veränderte Einschätzungen von Mortalität/Langlebigkeit, Morbidität oder von Stornoverhalten sein.
Sofern diese Änderungen nicht auf defizitäre Verträge zurückzuführen sind oder sich nicht auf bereits geleistete Versicherungsdeckungen beziehen, wirken sich diese nicht auf die Buchwerte der Versicherungsverträge (FCF) aus, sondern werden im Fall von noch ausstehender Versicherungsdeckung (LRC) prospektiv durch eine Anpassung der vertraglichen Servicemarge berücksichtigt. Schätzänderungen in Bezug auf Zahlungsströme für die Abdeckung bereits bestehender Schadenansprüche innerhalb der Schadenrückstellung (LIC) sind unmittelbar ertrags- bzw. aufwandswirksam zu berücksichtigen (IFRS 17.B97 (b), IFRS 17.BC24 (b) und BC232–236). Diese klare Differenzierung zwischen Parameteränderungen, die ausschließlich die vergangenen Perioden (past service) bzw. die gegenwärtige Periode (current service) betreffen, und solchen, die im Zusammenhang mit dem künftigen Deckungsschutz (future service) stehen, ist wichtig und notwendig, um den Erfolg des laufenden Geschäftsjahres transparent darzustellen. Durch die Berücksichtigung (ausschließlich) prospektiver Parameteränderungen in der CSM wird den Bilanzadressaten ein für Prognosezwecke aussagekräftiger und nachhaltiger Periodenerfolg dargestellt (vgl. Ewelt-Knauer et al., S. 213).
b. Änderungen finanzieller Parameter
Tz. 79
Stand: EL 54– ET: 10/2024
Zu jedem Bilanzstichtag sind die für die künftige Deckung des zukünftigen Versicherungsschutzes bzw. für die noch ausstehende Schadenabwicklung erwarteten Zahlungsströme sowie auch die Risikoanpassung mit aktuellen Zinssätzen neu zu bewerten. Die Auswirkungen von Zinssatzänderungen oder Änderungen anderer finanzieller Risikoannahmen auf die Bewertung können entweder erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung oder wahlweise erfolgsneutral direkt im Eigenkapital (other comprehensive income, OCI) erfasst werden (IFRS 17.88 (f) und IFRS 17.B129).
Tz. 80
Stand: EL 54– ET: 10/2024
Im Falle der Ausübung des OCI-Wahlrechts ist die Aufzinsung (interest accretion) der versicherungstechnischen Rückstellungen zusätzlich anhand des historischen Diskontierungszinssatzes zu ermitteln und die Bewertungsdifferenz zu dem mit dem aktuellen Zinssatz berechneten Erfüllungsbarwert wird in das OCI eingestellt (vgl. Ewelt-Knauer et al., S. 214).
2. Fortschreibung der Deckungsrückstellung (LRC)
Tz. 81
Stand: EL 54– ET: 10/2024
Die Deckungsrückstellung reduziert sich nach Maßgabe der Erbringung der Versicherungsleistung, was sich in der Gewinn- und Verlustrechnung in einem korrespondierenden Ertragsausweis als Umsatzerlöse niederschlägt.
Die Fortschreibung des Buchwerts der Deckungsrückstellung wird ergebniswirksam wie folgt in der GuV erfasst:
1) |
versicherungstechnische Erträge: zur Reduzierung der Deckungsrückstellung aufgrund von in der Berichtsperiode erbrachten Leistungen; |
2) |
versicherungstechnische Aufwendungen: für Verluste bei defizitären Verträgen bzw. Wertaufholungen dieser Verluste; |
3) |
versicherungstechnische Finanzerträge oder -aufwendungen: für die Auswirkungen des Zeitwerts des Geldes und die Auswirkungen der finanziellen Risiken |
(IFRS 17.41).
In den jeweiligen Folgeperioden sind sämtliche durch die Gefahrtragung der vergangenen Geschäftsperiode verursachten Schadenzahlungen und die dazugehörigen Nebenkosten vom Versicherungsunternehmen als Aufwand zu buchen (IFRS 17.42 (a), 17.84, 17.B97 (b) und 17.BC343f.)
3. Fortschreibung der vertraglichen Servicemarge (CSM)
Tz. 82
Stand: EL 54– ET: 10/2024
Die vertragliche Servicemarge (als Teil der Deckungsrückstellung) zum Abschlussstichtag stellt den unverdienten Gewinn für noch zu erbringende zukünftigen Versicherungsleistungen dar (IFRS 17.43). Die Entwicklung der CSM als wesentliches neues Element der Bilanzierung unter IFRS 17 ist für die Berichtsadressaten zur Beurteilung der laufenden und künftig erwartbaren Ergebnislage eines Unternehmens von herausragender Bedeutung. Sie wird wie folgt fortgeschrieben:
1) |
Neugeschäft: Abschluss neuer Verträge, die der GIC hinzugefügt wurden (Neugeschäftswert). |
2) |
Aufzinsung: Die erfolgswirksame Auf... |