Prof. Dr. Bettina Thormann, Prof. Dr. Marius Gros
Tz. 25
Stand: EL 53 – ET: 05/2024
Ein wichtiges Element der internationalen Zusammenarbeit der BaFin im Bereich der Bilanzkontrolle bildet die Teilnahme an der Financial Reporting Working Group (EECS) (FRWG EECS), die in der Enforcement Guideline noch als European Enforcers Coordination Sessions (EECS) bezeichnet wird. Hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung dagegen erfolgt die internationale Zusammenarbeit der nationalen Enforcer in der Sustainability Reporting Working Group (SRWG). Daneben gibt es weitere Arbeitsgruppen europäischer Enforcer. Die Arbeitsbesprechungen werden im Wesentlichen vom Issuers Standing Committee (ISC) der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA (European Securities and Markets Authority) organisiert, der die Koordinierung des Enforcement und die Entwicklung von Regulierungsstandards obliegt (vgl. Verordnung (EU) 1095/2010, ABl. EU L 331 v. 15.12.2010, S. 84, folgend "ESMA-VO"). Die BaFin ist wie alle nationalen Enforcer im ISC vertreten und der Exekutivdirektor für die Wertpapieraufsicht der BaFin ist Mitglied im obersten Entscheidungsgremium der ESMA, dem Board of Supervisors.
Tz. 26
Stand: EL 53 – ET: 05/2024
Bei den mehrmals im Jahr stattfindenden FRWG EECS stehen inhaltliche Auslegungsfragen zu den IFRS-Vorschriften im Vordergrund, die sich bei den nationalen Enforcement-Institutionen im Rahmen von Bilanzkontrollverfahren ergeben haben. Hauptzielrichtung ist dabei, ein möglichst hohes Maß an Vereinheitlichung bei der Anwendung der IFRS zu erreichen (vgl. hierzu Berger, BFuP 2009, S. 603; Bougel, IRZ 2009, S. 495ff.; Meusburger, WPg 2018, S. 289ff.). Dabei kann es sich sowohl um noch laufende (sog. "emerging issues") als auch um bereits abgeschlossene Verfahren handeln. Die Auslegungsfragen werden jedoch nicht generell-abstrakt behandelt, sondern Diskussionsgegenstand ist immer ein konkreter Fall, der in anonymisierter Form vorgetragen wird. Die jeweiligen Diskussionsergebnisse sind für alle FRWG-EECS-Mitglieder dauerhaft über eine Datenbank zugänglich, wobei der Öffentlichkeit Ausschnitte des Datenbank-Inhalts zur Kenntnis gebracht werden. Seit Umsetzung des FISG können diese sog. Extracts nun auch Fälle aus Deutschland enthalten. Zur Harmonisierung des Enforcement durch die nationalen Enforcer identifizieren diese darüber hinaus im Rahmen der FRWG-EECS-Sitzungen jedes Jahr gemeinsame europäische Prüfungsschwerpunkte "European common enforcement priorities", die in ausreichendem zeitlichen Abstand zum Jahresende veröffentlicht werden (zu den Prüfungsschwerpunkten für das Jahr 2023 vgl. ESMA, Public Statement "European common enforcement priorities for 2023 annual financial reports", Oktober 2023). Weiterhin wird in Unterarbeitsgruppen der FRWG EECS ua. die Anwendung der IFRS-Vorschriften in den Abschlüssen europäischer kapitalmarktorientierter Unternehmen mit unterschiedlichen Themenschwerpunkten analysiert (vgl. Berichte vergangener Arbeitsgruppen: ESMA, Report: "The Heat is on: Disclosures of Climate-Related Matters in the Financial Statements", Oktober 2023; ESMA, Public Statement "Considerations on recognition of deferred tax assets arising from the carryforward of unused tax losses", Juli 2019; ESMA Report "Review on the application of accounting requirements for business combinations in IFRS financial statements", Juni 2014; ESMA Review of accounting practices "Comparability of IFRS financial statements of financial institutions in Europe", November 2013; ESMA Report "European enforcers review of impairment of goodwill and other intangible assets in the IFRS financial statements", Januar 2013; ESMA Report "Review of European enforcers on the implementation of IFRS 8", November 2011). Diese Berichte enthalten Hinweise und Empfehlungen zur Anwendung der IFRS für Unternehmen, Abschlussprüfer und nationale Enforcement-Institutionen.
Tz. 27
Stand: EL 53 – ET: 05/2024
Mit der Verabschiedung der Non Financial Reporting Directive (NFRD) und deren Umsetzung in nationales Recht hat die ESMA neben der FRWG EECS für das Enforcement der finanziellen Berichterstattung die "Narrative Reporting Working Group" zur Schaffung kohärenter, effizienter und wirksamer Aufsichtspraktiken im Bereich der nichtfinanziellen Informationen (zum CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz vgl. Tz. 60) und alternativen Leistungsindikatoren geschaffen. Hinsichtlich der Verwendung alternativer Leistungsindikatoren sind die nationalen Enforcer gehalten, die Einhaltung der ESMA Guidelines on Alternative Performance Measures zu überwachen (Vgl. zur Verbindlichkeit von ESMA Guidelines Rz. 28b). Hierzu hat die ESMA den Emittenten auch eine Übersicht häufiger Fragen und Antworten und einen Bericht zur Anwendung der Leitlinien zur Verfügung gestellt (ESMA, Questions and answers, ESMA Guidelines on Alternative Performance Measures (APMs), April 2022; ESMA, Report "On the use of Alternative Performance Measures and on the compliance with ESMA’s APM Guidelines", Dezember 2019). Seit dem Jahr 2020 ist zudem die "Europ...