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IFRS |
HGB |
IFRS für KMU |
Aufstellung |
Pflichtbestandteil (IAS 1.10(d), IAS 1.111 iVm. IAS 7.1) |
Pflichtbestandteil im KA; Pflichtbestandteil im EA von kapitalmarktorientierten KapG iSd. § 264d HGB, die nicht zur Aufstellung eines KA verpflichtet sind (§§ 297 Abs. 1 Satz 1, 264 Abs. 1 Satz 2 1. Halbsatz HGB) Konkretisierung durch DRSC:
- DRS 21 Kapitalflussrechnung, Anwendung auch auf EA empfohlen (GoB)
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Pflichtbestandteil (sec. 3.17(d)) |
Inhalt |
Nur zahlungswirksame Geschäftsvorfälle (IAS 7.18, IAS 7.43f.) |
Nur zahlungswirksame Geschäftsvorfälle (DRS 21.25; DRS 21.30; DRS 21.38(b)) |
Nur zahlungswirksame Geschäftsvorfälle (sec. 7.1, sec. 7.7, sec. 7.18) |
Ausweisvorgaben
- Allgemeine formale Anforderungen
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- Darstellung von Cashflows gegliedert nach betrieblicher Tätigkeit, Investitions- u. Finanzierungstätigkeit (IAS 7.10)
- Keine Formvorgaben
- Angabe von Vergleichszahlen (IAS 1.38)
- Angabe von Querverweisen auf zugehörige Angaben im Anhang (IAS 1.113)
- Stetigkeitsgrundsatz (IAS 1.45, IAS 8.13)
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- Darstellung von Cashflows gegliedert nach laufender Geschäftstätigkeit, Investitions- u. Finanzierungstätigkeit (DRS 21.38ff.)
- Staffelform (DRS 21.21)
- Angabe von Vergleichszahlen (DRS 21.22)
- Stetigkeitsgrundsatz (DRS 21.23)
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- Darstellung von Cashflows gegliedert nach betrieblicher Tätigkeit, Investitions- u. Finanzierungstätigkeit (sec. 7.3)
- Keine Formvorgaben
- Angabe von Vergleichszahlen (sec. 3.14, sec. 3.20)
- Angabe von Querverweisen auf zugehörige Angaben im Anhang (sec. 8.3)
- Stetigkeitsgrundsatz (sec. 3.11, sec. 10.7)
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Keine Vorgaben zur Mindestgliederung mit Ausnahme von:
- Pflicht zur gesonderten Angabe mind. von Hauptgruppen der Bruttoein/-auszahlungen (IAS 7.18, IAS 7.21)
- Nachfolgend aufgelisteten Sachverhalten
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DRS 21 Kapitalflussrechung, Anlage 1 |
Keine Vorgaben zur Mindestgliederung mit Ausnahme von:
- Pflicht zur gesonderten Angabe mind. von Hauptgruppen der Bruttoein/-auszahlungen (sec. 7.7ff., sec. 7.10)
- Nachfolgend aufgelisteten Sachverhalten
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Gesonderter Ausweis von erhaltenen u. gezahlten Zinsen in der KFR (IAS 7.31) Bei Kreditinstituten idR als Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit (IAS 7.33) |
Gesonderter Ausweis von gezahlten Zinsen in der KFR als Cashflow aus Finanzierungstätigkeit (DRS 21.48); Erhaltene Zinsen in der KFR als Cashflow aus Investitionstätigkeit (DRS 21.44); Ausnahme Kreditinstitute: Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit (DRS 21.A2.17) |
Gesonderter Ausweis von erhaltenen u. gezahlten Zinsen in der KFR (sec. 7.14) |
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Gesonderter Ausweis von erhaltenen u. gezahlten Dividenden in der KFR (IAS 7.31) Bei Kreditinstituten erhaltene Dividenden idR als Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit (IAS 7.33) |
Gesonderter Ausweis von gezahlten Dividenden unter Finanzierungstätigkeit in der KFR (DRS 21.48; DRS 21.A2.23); Gesonderter Ausweis von erhaltenen Dividenden unter Investitionstätigkeit in der KFR (DRS 21.44) Ausnahme Kreditinstitute: erhalten Dividenden als Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit (DRS 21.A2.17) |
Gesonderter Ausweis von erhaltenen u. gezahlten Dividenden in der KFR (sec. 7.14) |
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Gesonderter Ausweis von Ertragsteuern in der KFR idR. als Cashflows aus betrieblicher Tätigkeit (IAS 7.35f.) |
Gesonderter Ausweis in der KFR idR als Cashflows aus laufender Geschäftstätigkeit (DRS 21.18f.) |
Gesonderter Ausweis von Ertragsteuern in der KFR als Cashflows aus betrieblicher Tätigkeit (sec. 7.17) |
- Änderung des Konsolidierungskreises
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Jeweils gesonderter Ausweis von aggregierten Cashflows aus Unternehmenserwerben u. -veräußerungen unter Investitionstätigkeit; Ausweis von Transaktionen, die nicht zum Beherrschungsverlust führen, unter Finanzierungstätigkeit (IAS 7.39, IAS 7.42A f.) |
Jeweils gesonderter Ausweis aggregierter Cashflows aus dem Erwerb u. dem Verkauf von konsolidierten Unternehmen oder sonstigen Geschäftseinheiten unter der Investitionstätigkeit (DRS 21.43) |
Jeweils gesonderter Ausweis von aggregierten Cashflows aus Unternehmenserwerben u. -veräußerungen unter Investitionstätigkeit;
- Ausweis von Transaktionen, die nicht zum Beherrschungsverlust führen, unter Finanzierungstätigkeit (sec. 7.10 iVm. sec. 9.18f.)
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- Wechselkurseffekte im Finanzmittelfonds
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Gesonderter Ausweis in der KFR, getrennt von Cashflows aus betrieblicher Tätigkeit, Investitionstätigkeit u. Finanzierungstätigkeit (IAS 7.28) |
Gesonderter Ausweis in der KFR, getrennt von den Cashflows aus laufender Tätigkeit, Investitionstätigkeit u. Finanzierungstätigkeit (DRS 21.35) |
Gesonderter Ausweis in der KFR, getrennt von Cashflows aus betrieblicher Tätigkeit, Investitionstätigkeit u. Finanzierungstätigkeit (sec. 7.13) |
- Cashflows aus Hedge-
Geschäften
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Ausweis in dem Teilbereich, zu dem die Cashflows aus dem abgesicherten Geschäft gehören (IAS 7.16) |
Ausweis in dem Teilbereich, zu dem die Cashflows aus dem abgesicherten Geschäft gehören (DRS 21.20) |
Ausweis in dem Teilbereich, zu dem die Cashflows aus dem abgesicherten Geschäft gehören (sec. 7.5) |
- Wesentliche Cashflows aus auß...
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