Prof. Dr. Christian Fink, Dr. Fedor Zeyer
Tz. 71
Stand: EL 42 – ET: 11/2020
In IAS 24 werden lediglich verschiedene Angabepflichten, nicht jedoch deren Ausweisort genannt. Hat das bilanzierende Unternehmen Daten anzugeben, die ebenso nach anderen Standards zu nennen sind, sind deren Regelungen bzgl. des Ausweisorts zu befolgen. Ist vom IASB kein Ausweisort vorgeschrieben, hat das bilanzierende Unternehmen unter Beachtung des Grundsatzes der glaubwürdigen Darstellung (CF.2.12) iVm. dem Grundsatz der Verständlichkeit (CF.2.34) einen angemessenen Ort zu wählen. Der Abschluss muss dem Adressaten entscheidungsnützliche Daten vermitteln. Die Darstellung von Informationen, einschließlich der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, muss auf eine Weise erfolgen, die zu relevanten, glaubwürdigen, vergleichbaren und verständlichen Informationen führt.
Die folgenden Ausführungen sollen eine Möglichkeit der Darstellung der Angaben zu nahestehenden Personen und Unternehmen beispielhaft abbilden. Allerdings ist zu betonen, dass dies keine verbindliche Darstellungsvariante, sondern lediglich ein Beispiel ist.
Beispiel 21:
Im Folgenden wird beispielhaft eine Darstellungsvariante für die Angabepflichten nach IAS 24 für den (Teil-)Konzernabschluss der A GmbH abgebildet. Die Struktur des Konzerns und dessen Umfelds wird in der folgenden Abbildung dargestellt.
Abb. 18
Die A GmbH (Sitz: Deutschland) ist Mutterunternehmen des Konzerns. Das Mutterunternehmen der A GmbH ist die O GmbH (Sitz: Deutschland). Herr A übt als übergeordnete Partei die Beherrschung über die gesamte Unternehmensgruppe aus.
Zwischen dem Konzern und der O GmbH bzw. Herrn A wurden außer Dividendenzahlungen keine Geschäftsvorfälle während des Geschäftsjahres 2020 abgewickelt.
Der Konzernabschluss bezieht die A GmbH (Mutterunternehmen) und folgende Tochterunternehmen ein:
Die C GmbH wird trotz einer Beteiligungsquote von 40 % im Rahmen der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss einbezogen. Da ein anderer Anteilseigner per vertraglicher Vereinbarung 30 % der Stimmrechte an der C GmbH auf die A GmbH übertragen hat, ist im vorliegenden Fall von einem Beherrschungsverhältnis auszugehen.
Gemeinschaftsunternehmen
Der Konzern hält 50 % der Anteile an der G GmbH (Vorjahr: 50 %).
Assoziierte Unternehmen
Der Konzern hält 30 % der Anteile an der H GmbH (Vorjahr: 30 %).
Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und Personen:
In den Geschäftsjahren 2019 und 2020 wurden die folgenden Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und Personen durchgeführt:
1) Verkäufe von Gütern und Dienstleistungen
2) Käufe von Gütern und Dienstleistungen
Das von einem Mitglied der Unternehmensleitung beherrschte Unternehmen ist die I GmbH, ein Unternehmen, dessen Anteile zu 100 % in Besitz von Herrn U sind.
3) Vergütungen für Mitglieder der Unternehmensleitung
4) Offene Posten aus Käufen/Verkäufen von Gütern/Dienstleistungen von/an nahestehende/n Unternehmen und Personen
Die hier dargestellten Forderungen und Verbindlichkeiten werden als Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen klassifiziert.
Konditionen
Die Käufe von Gütern/Dienstleistungen von nahestehenden Unternehmen und Personen und die Verkäufe von Gütern/Dienstleistungen an nahestehende Unternehmen und Personen wurden zu marktüblichen Konditionen getätigt. Zum Geschäftsjahresende bestehende Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen sind unverzinslich und unterliegen regelmäßig einem Zahlungsziel von 60 Tagen. Sicherheiten oder Garantien wurden nicht begeben. Zum Geschäftsjahresende bestehende Forderungen gegen nahestehende Unternehmen und Personen sind ebenfalls unverzinslich und idR. binnen 30 Tagen zahlbar. Im Geschäftsjahr 2020 wurden keine Forderungen wertberichtigt (Vorjahr: keine Wertberichtigung). Der jährlich durchgeführte Werthaltigkeitstest bezieht stets die finanzielle Situation der nahestehenden Partei sowie deren Marktumfeld mit ein.
5) Nahestehenden Unternehmen und Personen gewährte Darlehen
Konditionen
Die den Mitgliedern der Unternehmensleitung gewährten Darlehen hatten im Jahr 2020 eine Verzinsung von 8,5 % (Vorjahr: 7,4 %).