Tz. 187
Stand: EL 50 – ET: 06/2023
Im Einzelfall erscheint es uE nicht ausgeschlossen, eine formal als Planänderung deklarierte Maßnahme im Lichte des IFRS 2 als vorzeitige Beendigung zu würdigen. Dies liegt dann auf der Hand, wenn die Änderung eine Bedingung vorsieht, deren Erreichen als utopisch anzusehen ist (vgl. EY, International GAAP 2022, Kap. 29, Abschn. 7.4.2).
Dieser Inhalt ist unter anderem im Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?
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