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VIII. Direkt im Eigenkapital erfasste Gewinne und Verluste

Dr. Klaus Kretschik, Dr. Wolfgang Sawazki
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1. Anforderungen aus Sicht der Finanzanalyse

 

Tz. 91

Stand: EL 38 – ET: 6/2019

Das Other Comprehensive Income (OCI) beinhaltet Erfolgsvorgänge, die sich zwar im Eigenkapital widerspiegeln müssen, aber nicht als Ertrag oder Aufwand in der GuV erfasst werden dürfen oder müssen. Es handelt sich um ein "Sammelbecken" für noch nicht realisierte und noch nicht zahlungswirksame Gewinne und Verluste.

Die analytische Relevanz ergibt sich insbesondere aus dem Umstand, dass bisher noch nicht über die GuV realisierte Erfolge zu zukünftigen Erträgen oder Aufwendungen in der GuV führen, zB durch den Verkauf von Sachanlagen oder Unternehmen. Dementsprechend sind die Zusammensetzung dieser Eigenkapitalbestandteile sowie der während der Berichtsperiode erfolgten Zu- und Abgänge von Bedeutung.

Die direkt im Eigenkapital erfassten Erträge und Aufwendungen können als Komponenten einer Schatten-Gewinn- und Verlustrechnung angesehen werden.

2. Pflichtangaben nach IFRS

 

Tz. 92

Stand: EL 38 – ET: 6/2019

Eine erfolgsneutrale Erfassung im Eigenkapital im Sinne eines OCI sehen die IFRS insbesondere vor für Marktwertänderungen bei bestimmten finanziellen Vermögenswerten, Währungsumrechnungsdifferenzen aus der Umrechnung der Abschlüsse von Tochterunternehmen in die Konzernberichtswährung sowie versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus der Bewertung von Pensionsverpflichtungen.

IAS 1.10A gewährt im Hinblick auf den Ausweis des OCI ein explizites Wahlrecht. Die genannten erfolgsneutralen sowie die erfolgswirksamen Eigenkapitalveränderungen dürfen entweder in einer einzigen Gesamtergebnisrechnung oder in zwei Aufstellungen (gesonderte GuV und gesonderte Überleitung des Periodenergebnisses zum Gesamtergebnis mit Ausweis der Bestandteile des OCI) dargestellt werden. Informationen zum OCI sind zudem in der Eigenkapitalveränderungsrechnung (IAS 1.106) enthalten. IAS 1.82A sie...

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