Tz. 102

Stand: EL 52 – ET: 02/2024

In IPSAS 46 werden die im IPSAS-Rahmenkonzept eingeführten Bewertungsmaßstäbe aufgegriffen und weitergehend operationalisiert. Während in IFRS 13 lediglich der Wertmaßstab fair value thematisiert wird, behandelt IPSAS 46 die folgenden bereits im überarbeiteten siebten Kapitel des Rahmenkonzepts (vgl. Tz. 42) dargestellten Wertmaßstäbe:

  • Anschaffungs- oder Herstellungskosten (historical cost),
  • Erfüllungskosten (cost of fulfillment),
  • operativer Zeitwert (current operational value) und
  • beizulegender Zeitwert (fair value).

In Abweichung von IFRS 13 enthält IPSAS 46 keine Vorgaben zu Angabepflichten.

 

Tz. 103

Stand: EL 52 – ET: 02/2024

Die Inhalte des 7. Kapitels des Rahmenkonzepts (Conceptual Framework) und von IPSAS 46 sind aufeinander abgestimmt. Während im Rahmenkonzept die wichtigsten Merkmale der einzelnen Wertmaßstäbe umrissen und die Überlegungen des IPSASB hinsichtlich ihrer Auswahl vorgestellt werden, definiert IPSAS 46 diese Wertmaßstäbe und enthält in separaten Anhängen detaillierte Hinweise zu deren praktischen Anwendung.

 

Tz. 104

Stand: EL 52 – ET: 02/2024

In IPSAS 45 wird im Bereich des Zeitwertmodells mit dem operativen Zeitwert (current operational value) ein neuer Bewertungsmaßstab eingeführt. Während der Fair Value sowohl in IFRS 13 wie auch in IPSAS 45 als Veräußerungszeitwert charakterisiert wird (IPSAS 46.BC68), ist dieser operative Zeitwert ein Wiederbeschaffungszeitwert (IPSAS 45.BC48f.). Er findet Anwendung auf Vermögenswerte, die wegen ihrer operativen Leistungsfähigkeit (operational capacity) gehalten und zur Aufgabenerfüllung genutzt werden, wohingegen der Fair Value auf Vermögenswerte angewendet werden soll, die wegen ihrer finanziellen Verwertbarkeit (financial capacity) gehalten werden.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?