Schrifttum
Ausgewählte Beiträge zu IAS 14:
Böcking/Benecke, Neue Vorschriften zur Segmentberichterstattung nach IAS und US-GAAP unter dem Aspekt des Business Reporting, WPg 1998, S. 92-107;
Fey/Mujkanovic, Segmentberichterstattung im internationalen Umfeld, DBW 1999, S. 261-275;
Haller, Segmental Reporting, in: International Accounting, hrsg von Walton/Haller/Raffournier, London u. a. 1998, S. 389-412;
Haller, Segmentberichterstattung, in Unternehmenspublizität im internationalen Wettbewerb, hrsg. von Haller/Raffournier/Walton, Stuttgart 2000, S. 887-937;
Haller/Park, Grundsätze ordnungsmäßiger Segmentberichterstattung, ZfbF 1994, S. 499-524;
Pacter, Reporting Financial Information by Segment – Background Issues Paper, hrsg. von International Accounting Standards Committee, London 1994;
Pejic, Segmentberichterstattung im externen Jahresabschluß, Wiesbaden 1997;
(Stand der Literatur: 1.06.2010)
A. Anwendungszeitraum
Tz. 1
Stand: EL 12 – ET: 10/2010
Die Erstversion des IAS 14 war auf Jahresabschlüsse anzuwenden, deren Rechnungsperiode am oder nach dem 1. Januar 1983 begann. Die überarbeitete Version (IFRS 14 (revised)) war gültig für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Juli 1998 begannen (vgl. IAS 14.84). IAS 14 war letztmalig anzuwenden für Geschäftsjahre, die vor dem 1. Januar 2009 begannen. IAS 14 wurde durch den im November 2006 verabschiedeten IFRS 8 ersetzt.
B. Entstehungshintergrund und Zielsetzung
Tz. 2
Stand: EL 12 – ET: 10/2010
IAS 14 wurde erstmals im August 1981 mit dem Titel ›Reporting Financial Information by Segment‹ verabschiedet. Nach einer Neuformatierung im Jahre 1994 wurde seine wesentlich überarbeitete Version (IAS 14 (revised)) im August 1997 vollendet. Diese Überarbeitung brachte mit ›Segment Reporting‹ nicht nur eine neue Betitelung, sondern vor allem fundamentale inhaltliche Änderungen, so dass von einem neu geschaffenen Standard gesprochen werden konnte. IAS 14 (revised), im Folgenden nur noch als IAS 14 bezeichnet, wurde gegenüber seinem Vorgänger deutlich verbindlicher formuliert, brachte detailliertere Regelungen und führte zu Neuerungen im Hinblick auf die Bestimmung der Segmente sowie den Umfang und die Definitionen der pro Segment verpflichtend anzugebenden Rechnungslegungsdaten und Informationen. Mehr als zwei Jahre kooperierte das IASC in der Endphase der Standardentwicklung (als ein sog. Core Standard wurde die Überarbeitung des Standards zur Segmentberichterstattung von der IOSCO gefordert und stand seit 1990 auf der Tagesordnung des IASC) mit dem FASB sowie dem Accounting Standards Board (AcSB) des Canadian Institute of Chartered Accountants (CICA), die zeitgleich in einem Gemeinschaftsprojekt ihre nationalen Standards zur Segmentberichterstattung überarbeiteten. Trotz großer Anstrengungen, inhaltlich gleichlautende Standards zu entwickeln, scheiterte dieses joint project zwischen den drei standard setters, und das IASC verabschiedete mit dem überarbeiteten IAS 14 einen von jenen der anderen beiden Institutionen abweichenden Standard. Der zentrale Grund für diese Divergenz (neben interessenspolitischen und strategischen Überlegungen) war ein nicht zu überbrückender Unterschied in den Auffassungen bezüglich des anzustrebenden Grades der Objektivität und zwischenbetrieblichen Vergleichbarkeit der in einem Segmentbericht publizierten Daten. Während das FASB in seinem im Juni 1997 verabschiedeten SFAS 131 in jeder Hinsicht die Aufgabe des Segmentberichts in der Abbildung der internen Struktur der Unternehmenssteuerung und -überwachung sah (sog. management approach) und deshalb keine umfassenden spezifizierten Regeln für die externe Berichterstattung vorgab, hielt das IASC ein gewisses Maß an Vergleichbarkeit und Objektivität der Segmentberichtinformationen für unabdingbar und legte folglich in IAS 14 gewisse Inhalte des Segmentberichts allgemein verbindlich fest, wie z. B. die Segmentierungsebenen (vgl. Tz. 8 ff.) und die Definitionen der auszuweisenden Segmentdaten (vgl. Tz. 14 ff.).
Tz. 3
Stand: EL 12 – ET: 10/2010
Diese konzeptionelle Auffassung einer stärkeren Standardisierung der Segmentberichterstattung zum Wohle einer besseren Vergleichbarkeit wurde vom IASB durch die Verabschiedung des IFRS 8 im November 2006 aufgegeben, der eine fast vollständige Kopie des SFAS 131 darstellt (vgl. IFRS-Komm., Teil B, IFRS 8, Tz. 13).
Tz. 4
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Die Zielsetzung des IAS 14 lag im Wesentlichen in der Bereitstellung von Informationen über die relative Größe, den Erfolgsbeitrag sowie den Wachstumstrend der Aktivitäten eines Unternehmens auf unterschiedlichen tätigkeitsbezogenen Geschäftsfeldern (business segments) und in verschiedenen geographischen Regionen (geographical segments), um die damit verbundenen unterschiedlichen Chancen und Risiken der Unternehmenstätigkeit für externe Adressaten deutlich zu machen (sog. ›risks and rewards approach‹).
C. Anwendungsbereich
Tz. 5
Stand: EL 12 – ET: 10/2010
Der sachliche Anwendungsbereich war identisch zu jenem des IFRS 8 (vgl. IFRS-Komm., Teil B, IFRS 8, Tz. 17 ff.), dh., er bezog sich rechtsformunabhängig auf Einzel- bzw. Konzerna...