Tz. 71

Stand: EL 50 – ET: 06/2023

Die Kapitalflussrechnung der kombinierten Berichtseinheit ist in Einklang mit den Anforderungen des IAS 7 zu erstellen. Im Vordergrund bei der Erstellung der Kapitalflussrechnung der kombinierten Berichtseinheit steht die Abbildung von Transaktionen mit Gesellschaftern, dh. zwischen der kombinierten Berichtseinheit und dem übergeordneten Konzern. Im Fall von Aufwandsallokationen ohne Weiterbelastung, zB von zentralen Kosten (vgl. Tz. 61), erfolgt die Gegenbuchung zum Aufwand in der Position "auf das Mutterunternehmen entfallende Reinvermögen". Für die Abbildung dieser Aufwendungen in der Kapitalflussrechnung haben sich in der Praxis sowohl die Netto- als auch die Bruttomethode etabliert. Bei Anwendung der Nettomethode berührt der mangels Weiterbelastung aus Sicht der kombinierten Berichtseinheit nicht zahlungswirksame Aufwand die Kapitalflussrechnung nicht. Demgegenüber wird bei der Bruttomethode der operative Cashflow um den allokierten Aufwand reduziert und gleichzeitig ein Zahlungsmittelzufluss aufgrund einer Einlage durch den übergeordneten Konzern im Finanzierungs-Cashflow erfasst: beide Effekte kompensieren sich zu null und entsprechen damit der tatsächlichen Cashflow-Wirkung in der kombinierten Berichtseinheit.

 

Tz. 72

Stand: EL 50 – ET: 06/2023

Die Zahlungsströme an den und von dem übergeordneten Konzern, welche das auf das Mutterunternehmen entfallende Nettoreinvermögen verändern, sind in der kombinierten Kapitalflussrechnung in der Position "Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen des Konzernabschlusses des Mutterunternehmens" (geläufiger "transactions with the parent group") im Finanzierungs-Cashflow auszuweisen. Diese Position enthält neben Einlagen vom übergeordneten Konzern zur kombinierten Berichtseinheit auch Kaufpreiszahlungen an den Mutterkonzern für Unternehmensteile, die schon vor der Transaktion als Teil des Kombinierungskreises im kombinierten Abschluss enthalten sind (vgl. Tz. 23, Beispiel). Die Kaufpreiszahlungen nach bereits erfolgter Kombinierung führen insofern nicht zu einem (erneuten) Zugang von erworbenem Reinvermögen und können insoweit als eine Entnahme des übergeordneten Konzerns interpretiert werden, die dem Cashflow aus Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind. Alternativ ist uE entsprechend der Vorgehensweise für Kaufpreiszahlungen zur Erlangung von Kontrolle von Tochterunternehmen ein Ausweis im Investitions-Cashflow möglich.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?