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Arbeitszimmer: Schuldzinsenabzug bei nachträglicher Baumaßnahme

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Kommentar

Die auf ein häusliches Arbeitszimmer anteilig entfallenden und als Werbungskosten abziehbaren Aufwendungen sind nach dem Verhältnis der Fläche des Arbeitszimmers zur gesamten Wohnfläche einschließlich des Arbeitszimmers zu berechnen (BFH, Urteil v. 18. 10. 1983, VI R 68/83, BStBl 1984 II S. 112 und BFH, Urteil v. 10. 4. 1987, VI R 94/86, BStBl 1987 II S. 500).

Aus Gründen der Vereinfachung wird bei der Ermittlung der von den Gesamtkosten auf das häusliche Arbeitszimmer entfallenden und als Werbungskosten abziehbaren Aufwendungen grundsätzlich nicht danach differenziert, ob bestimmte Teile der Wohnfläche des Gebäudes kostenaufwendiger gestaltet sind. In Anwendung dieses Grundsatzes hat der BFH nunmehr zu den steuerlichen Auswirkungen einer Erweiterung der Gesamtwohnfläche des Gebäudes wie folgt Stellung genommen:

Wird in dem Einfamilienhaus eines Arbeitnehmers, in dem er ein häusliches Arbeitszimmer nutzt, die Gesamtwohnfläche durch Erweiterungsbaumaßnahmen vergrößert , ergibt sich für die anteilig auf das häusliche Arbeitszimmer entfallenden Werbungskosten ein veränderter Aufteilungsmaßstab . Sind z. B. die Erweiterungsbaumaßnahmen mit Krediten finanziert worden, sind die darauf entfallenden Schuldzinsen dem häuslichen Arbeitszimmer selbst dann anteilig zuzuordnen, wenn die Baumaßnahmen – und damit die Schuldzinsen – das häusliche Arbeitszimmer nicht unmittelbar betroffen haben ( Finanzierungskosten ).

 

Link zur Entscheidung

BFH, Urteil vom 21.08.1995, VI R 49/95

Zur Erläuterung:

Im Streitfall hatten die Erweiterungsbaumaßnahmen zu einer Vergrößerung der Wohnfläche von früher 100 qm auf 130 qm geführt. Die Fläche des unverändert gebliebenen Arbeitszimmers betrug 16 qm und damit 16% der gesamten Fläche vor und 12,3% der gesamten Fläche nach den Erweiterungsbaumaßnahmen...

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    BFH VI R 49/95
    BFH VI R 49/95

      Entscheidungsstichwort (Thema) Schuldzinsen des häuslichen Arbeitszimmers bei nachträglicher Erweiterung der Gesamtwohnfläche des Hauses  Leitsatz (amtlich) Wird in dem Einfamilienhaus eines Arbeitnehmers, in dem er ein häusliches Arbeitszimmer nutzt, ...

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