BMF, Schreiben v. 20.11.2002, IV D 3 - O 2206 - 14/02, BStBl I 2002, 1333
Bezug: BMF-Schreiben vom 8.10.2002, IV D 3 – O 2206 – 9/02
Automation in der Steuerverwaltung;
Buchungsordnung für die Finanzämter – BuchO –
Hiermit gebe ich die mit den Obersten Finanzbehörden der Länder abgestimmten Änderungen der Buchungsordnung für die Finanzämter – BuchO – bekannt:
- In § 2 Nr. 18 wird Satz 2 ersatzlos gestrichen.
In § 10 wird nach Abs. 3 folgender Absatz 4 angefügt:
„(4) Für die Berechnung der Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen nach § 233a AO erforderliche Aufzeichnungen sind bis zum Ablauf der jeweiligen Festsetzungsfrist vorzuhalten.”.
- In § 16 Abs. 3 Satz 4 Nr. 2 wird die Währungsangabe „DM” in „EUR” geändert.
- In § 29 Abs. 1 wird die Währungsangabe „DM” in „EUR” geändert.
- In § 38 Abs. 4 Nr. 3 werden hinter dem Wort „Steuervergütung” die Worte „von mehr als 2.500 EUR” eingefügt.
- In § 58 Abs. 1 wird die Währungsangabe „DM” in „EUR” geändert.
- In § 61 Abs. 3 wird die Währungsangabe „DM” in „EUR” geändert.
- In § 76 Abs. 1 wird die Währungsangabe „DM” in „EUR” geändert.
- In § 95 Abs. 4 Satz 2 werden die Worte „jedoch nicht vor Eintritt der Bestandskraft der Steuerfestsetzung für das Kalenderjahr” ersatzlos gestrichen.
- In § 95 Abs. 5 Satz 1 werden die Worte „nach Eintritt der Bestandskraft der Steuerfestsetzung” ersatzlos gestrichen.
- § 122 Abs. 7 wird ersatzlos gestrichen.
Normenkette
Fundstellen
BStBl I, 2002, 1333
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