Leitsatz (redaktionell)
Zahlt ein Arbeitgeber seinem neu eingestellten Arbeitnehmer die Umzugskosten als zinsloses Darlehen mit der Maßgabe, daß das Darlehen in voller Höhe zurückzuzahlen ist, falls der Arbeitnehmer vor Ablauf von drei Jahren aus seinen Diensten ausscheidet, so ist eine solche Regelung jedenfalls dann rechtlich nicht zu beanstanden, wenn der Erstattungsbetrag etwa einem Monatsverdienst des Arbeitnehmers entspricht und der Stellungs- und Wohnungswechsel auch dessen Interessen dienen.
Normenkette
Verfahrensgang
Hessisches LAG (Entscheidung vom 06.02.1974; Aktenzeichen 6 Sa 528/73) |
Fundstellen
Haufe-Index 439903 |
DB 1975, 1083-1084 (LT1) |
ARST 1975, 129 (LT1) |
JR 1977, 104 |
SAE 1976, 71-72 (LT1) |
WM IV 1975, 1093-1094 (LT1) |
AP, (LT1) |
AR-Blattei, ES 1460 Nr 2 (LT1) |
AR-Blattei, Sonderleistungen Entsch 2 (LT1) |
EzA |
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