Die Hinterbliebenenversorgung (§§ 17 bis 28) umfasst

 

1.

Bezüge für den Sterbemonat,

 

2.

Sterbegeld,

 

3.

Witwengeld,

 

4.

Witwenabfindung,

 

5.

Waisengeld,

 

6.

Unterhaltsbeiträge,

 

7.

Witwerversorgung.

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