FinMin Bayern v. 30.12.2009, 34-S 3715-009-36659/09/LfST Bayern vom 05.01.2010 S 3224.1.1 - 1 St 34
Durch das Erbschaftsteuerreformgesetz vom 24.12.2008 wurde die Bewertung des Betriebsvermögens und von nicht börsennotierten Anteilen an Kapitalgesellschaften zum 1.1.2009 neu geregelt. Nach § 11 Abs. 2 i.V.m. § 109 BewG erfolgt die Bewertung nach einer anerkannten, auch im gewöhnlichen Geschäftsverkehr für nichtsteuerliche Zwecke üblichen Methode, wenn eine Wertableitung aus Verkäufen innerhalb eines Jahres vor dem Bewertungsstichtag nicht möglich ist. Aufgrund der vielfältigen Organisationsformen und Tätigkeitsbereiche der Unternehmen hat sich kein außersteuerliches Bewertungsverfahren herausgebildet, das für alle Unternehmen gleichermaßen anwendbar ist.
Die Anlage enthält einen Überblick über die in einzelnen Branchen gebräuchlichen Bewertungsverfahren.
Anlage
Überblick Branchenspezifische Bewertungsmethoden |
Nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sind die für Erbschaftsteuerzwecke zugrunde zu legenden Werte künftig am gemeinen Wert (Verkehrswert) der Unternehmen auszurichten. Grundlage für die Ermittlung dieser Werte werden daher in Zukunft die in der Praxis üblichen Methoden zur Ermittlung der Verkehrswerte sein, vorrangig solche, die innerhalb der jeweiligen Branche des Unternehmens gebräuchlich sind. Innerhalb der Anwenderkreise sind zwar die jeweiligen Methoden bekannt, eine branchenübergreifende Erfassung und systematische Zusammenstellung fehlte bisher jedoch. Es kann nicht der Anspruch erhoben werden, dass ein bestimmtes Verfahren ausschließlich für alle Branchenunternehmen und für alle Zeiten gilt. Denn branchentypische Wertmaßstäbe gelten nur solange, als es sich um typische Betriebe der jeweiligen Branche handelt. Abweichungen vom Branchentypus aufgrund der Größe, der Rechtsform oder der Umfeldbedingungen schränken die Eignung des branchentypischen Verfahrens ein und sind Anlass, auf allgemeine Unternehmensbewertungsverfahren auszuweichen.
Branchenübliche Bewertungsmethoden folgen nicht unumstößlichen Regeln, sondern müssen stets an geänderte ökonomische Bedingungen und neue wissenschaftliche Erkenntnisse angepasst werden.
Anspruch dieser Zusammenstellung ist, einen Überblick über die tatsächlich in der Praxis anzutreffenden Methoden zu verschaffen. Solche Methoden fallen nicht vom Himmel, sondern wurden von branchenkundigen Betriebswirten zur Bewältigung von Bewertungsaufgaben entwickelt. Es liegt in der Natur der Sache, dass hierbei unterschiedliche methodische Ansätze zur Anwendung kommen. Solche differenzierten Ansätze können wegen der unterschiedlichen Rahmenbedingungen der Unternehmen durchaus ihren Sinn haben. Es kann daher nicht Sinn einer derartigen Zusammenstellung sein, für das ein oder andere Verfahren Partei zu ergreifen. Es ist Sache der Anwender, die Eignung des angewendeten Verfahrens im konkreten Fall darzulegen. Dies gilt im Besonderen, wenn Modifikationen an bestehenden Verfahren vorgenommen werden.
Anders als bei den Unternehmen und Wirtschaftsverbänden ist die Resonanz der Finanzverwaltung auf die Zusammenstellung bislang eher verhalten. Dies rührt in erster Linie daher, dass man dort bisher den Umgang mit steuerspezifischen Bewertungsregelungen gewohnt ist, was die Auseinandersetzung mit außersteuerlichen Bewertungsverfahren nicht notwendig machte. Zudem sieht man, obwohl der Wortlaut des § 11 Abs. 2 BewG anderes gebieten könnte, keine Bringschuld der Steuerverwaltung für die Anwendung branchenüblicher Verfahren. Man sieht sich hier eher in einer passiven Rolle, wenn die Betroffenen eine entsprechende Methodenwahl vornehmen. Auch für diesen Zweck könnten allerdings die in dieser Zusammenstellung vermittelten Informationen nützlich sein. Erfahrungsgemäß ist es nur eine Frage der Zeit, bis sich grundsätzliche Neuerungen im System auch im allgemeinen Bewusstsein breit machen.
Soweit in dieser Zusammenstellung Methoden unrichtig beschrieben sein sollten oder gebräuchliche Methoden nicht enthalten sind, sind wir für Hinweise dankbar. Wenden Sie sich bitte an Frau Borrmann: Telefon 089/2306-2635, E-Mail: Anke.Borrmann@stmf.bayern.de.
Inhalt |
1. |
Einführung |
1.1 |
Zweck dieser Untersuchung |
1.2 |
Begriffsbestimmungen |
1.3 |
Bewertungsanlässe |
1.4 |
Methode zur Kaufpreisfindung |
1.5 |
Kein Ausschließlichkeitsanspruch der Bewertungsverfahren |
1.6 |
Anforderungen an Wertermittlungen |
1.7 |
Anforderungen an die Person des Wertermittlers |
1.8 |
Der Standard S1 des Instituts der Wirtschaftsprüfer |
1.9 |
DVA-Leitfaden zur Unternehmensbewertung |
1.10 |
Praktikermethode |
2. |
Freie Berufe |
2.1 |
Steuerberaterkanzleien |
2.2 |
Rechtsanwaltskanzleien |
2.3 |
Wirtschaftsprüferkanzleien |
2.4 |
Architektur- und Ingenieurbüros |
2.5 |
Arzt- und Zahnarztpraxen |
2.5.1 |
Methode der Bundesärztekammer |
2.5.2 |
Indexierte-Basis-Teilwertmethode (IBT-Methode) |
2.5.3 |
Weitere Bewertungsmethoden für Arzt- und Zahnarztpraxen |
2.6 |
Psychotherapeuten |
3. |
Gesundheits- und Pharmasektor |
3.1 |
Apotheken |
3.2 |
Krankenhäuser |
3.3 |
Pharmaunternehmen |
3.4 |
Biotechnologieunternehmen |
4. |
Hand... |