FinMin Bayern, Erlaß v. 4.1.2013, 34/31/33 - S 3102 - 0006 - 333/13
Bezug: FinMin Bayern 30.12.2009, 34 – S 3715 – 009 – 36 659/09
Anlage: Überblick „Branchenspezifische Bewertungsmethoden” Stand Januar 2013
Die Bewertung von Unternehmen bzw. Anteilen daran für erbschaftsteuerliche Zwecke erfolgt nach einer anerkannten, auch im gewöhnlichen Geschäftsverkehr für nichtsteuerliche Zwecke üblichen Methode, wenn eine Wertableitung aus Verkäufen innerhalb eines Jahres vor dem Bewertungsstichtag nicht möglich ist (§ 11 Abs. 2 i.V.m. § 109 BewG). Mit Schreiben vom 30.12.2009 wurde Ihnen hierzu ein Überblick über die in einzelnen Branchen gebräuchlichen Bewertungsverfahren zugeleitet. Zahlreiche Änderungen im Bereich der außersteuerlichen Unternehmensbewertung erforderten dessen Überarbeitung. In der Anlage zu diesem Schreiben übersende ich die neue Fassung des Überblicks (Stand Januar 2013) mit der Bitte, diesen an die für die gesonderte Feststellung des Wertes des Betriebsvermögen bzw. der Anteile an der Kapitalgesellschaft zuständigen Betriebsfinanzämter und die Erbschaft- und Schenkungsteuerstellen weiterzuleiten.
Anlage
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen
Referat 34
Stand: Januar 2013
Überblick |
Branchenspezifische Bewertungsmethoden |
Nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sind die für Erbschaftsteuerzwecke zugrunde zu legenden Werte am gemeinen Wert (Verkehrswert) der Unternehmen auszurichten. Grundlage für die Ermittlung dieser Werte werden daher die in der Praxis üblichen Methoden zur Ermittlung der Verkehrswerte sein, vorrangig solche, die innerhalb der jeweiligen Branche des Unternehmens gebräuchlich sind. Innerhalb der Anwenderkreise sind zwar die jeweiligen Methoden bekannt, eine branchenübergreifende Erfassung und systematische Zusammenstellung fehlte bisher jedoch. Es kann nicht der Anspruch erhoben werden, dass ein bestimmtes Verfahren ausschließlich für alle Branchenunternehmen und für alle Zeiten gilt. Denn branchentypische Wertmaßstäbe gelten nur solange, als es sich um typische Betriebe der jeweiligen Branche handelt. Abweichungen vom Branchentypus aufgrund der Größe, der Rechtsform oder der Umfeldbedingungen schränken die Eignung des branchentypischen Verfahrens ein und sind Anlass, auf allgemeine Unternehmensbewertungsverfahren auszuweichen.
Branchenübliche Bewertungsmethoden folgen nicht unumstößlichen Regeln, sondern müssen stets an geänderte ökonomische Bedingungen und neue wissenschaftliche Erkenntnisse angepasst werden.
Anspruch dieser Zusammenstellung ist, einen Überblick über die tatsächlich in der Praxis anzutreffenden Methoden zu verschaffen. Solche Methoden fallen nicht vom Himmel, sondern wurden von branchenkundigen Betriebswirten zur Bewältigung von Bewertungsaufgaben entwickelt. Es liegt in der Natur der Sache, dass hierbei unterschiedliche methodische Ansätze zur Anwendung kommen. Solche differenzierten Ansätze können wegen der unterschiedlichen Rahmenbedingungen der Unternehmen durchaus ihren Sinn haben. Es kann daher nicht Sinn einer derartigen Zusammenstellung sein, für das eine oder andere Verfahren Partei zu ergreifen. Es ist Sache der Anwender, die Eignung des angewendeten Verfahrens im konkreten Fall darzulegen. Dies gilt im Besonderen, wenn Modifikationen an bestehenden Verfahren vorgenommen werden.
Soweit in dieser Zusammenstellung Methoden unrichtig beschrieben sein sollten oder gebräuchliche Methoden nicht enthalten sind, sind wir für Hinweise dankbar. Wenden Sie sich bitte an Frau Borrmann: Telefon 089/2306-2635, E-Mail: Anke.Borrmann@stmf.bayern.de.
Inhalt
1. |
Einführung |
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1.1 |
Zweck dieser Untersuchung |
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1.2 |
Begriffsbestimmungen |
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1.3 |
Bewertungsanlässe |
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1.4 |
Methode zur Kaufpreisfindung |
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1.5 |
Kein Ausschließlichkeitsanspruch der Bewertungsverfahren |
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1.6 |
Anforderungen an Wertermittlungen |
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1.7 |
Anforderung an die Person des Wertermittlers |
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1.8 |
Der Standard S1 des Instituts der Wirtschaftsprüfer |
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1.9 |
DVFA-Leitfaden zur Unternehmensbewertung |
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1.10 |
Praktikermethode |
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2. |
Freie Berufe |
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2.1 |
Allgemeines |
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2.2 |
Steuerberaterkanzleien |
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2.3 |
Rechtsanwaltskanzleien |
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2.4 |
Wirtschaftsprüferkanzleien |
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2.5 |
Architektur- und Ingenieurbüros |
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2.6 |
Arzt- und Zahnarztpraxen |
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2.6.1 |
Methode der Bundesärztekammer |
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2.6.2 |
IBT-modifiziertes Ertragswertverfahren |
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2.6.3 |
Weitere Bewertungsmethoden für Arzt- und Zahnarztpraxen |
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2.7 |
Psychotherapeuten |
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2.8 |
Physiotherapeuten/Krankengymnasten |
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3. |
Gesundheits- und Pharmasektor |
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3.1 |
Apotheken |
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3.2 |
Krankenhäuser |
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3.3 |
Pharmaunternehmen |
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3.4 |
Biotechnologieunternehmen |
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4. |
Handwerk und Industrie |
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4.1 |
Handwerk: AWH-Standard 4.2 |
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4.2 |
Kfz-Zulieferer |
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4.3 |
Anlagenbauunternehmen |
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4.4 |
Brauereien |
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4.5 |
Energieversorger |
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5. |
Dienstleistungsunternehmen |
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5.1 |
Taxiunternehmen |
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5.2 |
Gastgewerbe |
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5.3 |
Handelsunternehmen (Einzel- und Großhandel) |
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5.4 |
Finanzdienstleister |
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5.4.1 |
Banken |
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5.4.2 |
Versicherungsunternehmen |
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5.4.3 |
Leasingunternehmen |
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5.4.4 |
Kapitalbeteiligungsgesellschaften (Private Equity, Ventur Capital) |
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5.4.5 |
Immobilie... |