Entscheidungsstichwort (Thema)
Steuererlaß im Zusammenhang mit einer zu hoch festgesetzten Geldbuße
Leitsatz (NV)
Bezweckt eine Geldbuße die Abschöpfung eines wirtschaftlichen Vorteils und ist bei ihrer Festsetzung ihre steuerliche Nichtabzugsfähigkeit unberücksichtigt geblieben, so berührt dies nicht die Nichtabziehbarkeit der Geldbuße. Auch für eine Billigkeitsmaßnahme ist insoweit kein Raum.
Normenkette
AO 1977 § 227; EStG § 4 Abs. 5 Nr. 8
Verfahrensgang
FG Baden-Württemberg |
Fundstellen
Haufe-Index 421547 |
BFH/NV 1997, 6 |
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