Entscheidungsstichwort (Thema)
Rücknahme einer Klage bei unzulässiger Revision
Leitsatz (NV)
Wird gegen ein Urteil rechtzeitig ein an sich statthaftes Rechtsmittel eingelegt, tritt die Rechtskraft dieses Urteils erst mit der rechtskräftigen Entscheidung über das Rechtsmittel ein, so daß zuvor die Klage mit Einwilligung des Beklagten trotz Fehlens einer Revisionsbegründung noch wirksam zurückgenommen werden kann (vgl. Beschluß des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 24. Oktober 1983 GmS--OGB 1/83, BGHZ 88, 353; Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 26. November 1986 VIII R 295/81, BFH/NV 1987, 108 und vom 5. August 1986 VI R 133/85, BFH/NV 1987, 169).
Normenkette
Fundstellen
Haufe-Index 421888 |
BFH/NV 1997, 252 |
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