Entscheidungsstichwort (Thema)
Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten
Leitsatz (NV)
Die Rechtsfrage, ob eine Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten dann nicht vorliegt, wenn ein Kind in dieser Zeit einer Teilzeitbeschäftigung nachgeht, hat grundsätzliche Bedeutung.
Normenkette
EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2b; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1
Gründe
Es bedarf der grundsätzlichen Klärung, ob eine Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten i.S. von § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 b des Einkommensteuergesetzes (EStG) dann nicht vorliegt, wenn das Kind in dieser Zeit einer Teilzeitbeschäftigung nachgeht und es hierbei Einkünfte erzielt, die zur Bestreitung seines Unterhaltsbedarfs ausreichen. Auch bedarf es der Klärung, wie die Frist des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 b EStG zu berechnen ist. Im Übrigen ergeht der Beschluss nach § 116 Abs. 5 Satz 2 letzte Alternative der Finanzgerichtsordnung ohne Begründung.
Fundstellen
Haufe-Index 973579 |
BFH/NV 2003, 1422 |
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