Entscheidungsstichwort (Thema)
Nicht begründete Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig; keine Aussetzung des Verfahrens
Leitsatz (NV)
1. Eine Nichtzulassungsbeschwerde ist unzulässig, wenn innerhalb der Monatsfrist des § 115 Abs. 3 FGO Zulassungsgründe nicht dargelegt werden. Fristverlängerung ist insoweit nicht vorgesehen (BFH-Beschluß vom 2. Oktober 1968 I B 21/68, BFHE 93, 410, BStBl II 1968, 824).
2. Ein Verfahren darf nur dann ausgesetzt werden, wenn es zu einer Sachprüfung führen kann (vgl. u. a. BFH-Beschluß vom 13. Juli 1994 X R 86, 115/93, BFH/NV 1994, 729).
Normenkette
Fundstellen
Haufe-Index 420514 |
BFH/NV 1995, 708 |
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