Entscheidungsstichwort (Thema)
Aussetzung des Verfahrens wegen Einspruch gegen ändernden Bescheid
Leitsatz (NV)
Wird während des Verfahrens wegen Nichtzulassung der Beschwerde der angefochtene Bescheid gemäß § 175 Abs. 1 Nr. 1 AO 1977 geändert und wird der Änderungsbescheid mit dem Einspruch angefochten, so hat der BFH das Beschwerdeverfahren auszusetzen, wenn ein Antrag nach § 68 FGO nicht gestellt wird (vgl. BFH-Beschluß vom 25. 10. 1972 GrS 1/72, BFHE 108, 1, BStBl II 1973, 231)
Normenkette
AO 1977 § 175 Abs. 1 Nr. 1; FGO §§ 68, 74
Fundstellen
Haufe-Index 416554 |
BFH/NV 1990, 781 |
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