Leitsatz (redaktionell)
Der Umstand, daß eine (vollzogene) Schenkung unter freiem Widerrufsvorbehalt steht oder auch dem Zuwendenden eine Verfügungsvollmacht des Zuwendungsempfängers erteilt wird, steht der Schenkungsteuerpflicht nicht entgegen (Einschränkung der Entscheidung vom 28.November 1984 II R 133/83, BFHE 142, 511, BStBl II 1985, 159).
Orientierungssatz
Parallelentscheidung: BFH, 13.9.1989, II R 66/86, NV.
Normenkette
ErbStG 1974 § 7 Abs. 1 Nr. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 2
Gründe
Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Urteil v. 13.09.1989 - II R 67/86 (V)
Fundstellen
Dokument-Index HI1132418 |
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