Entscheidungsstichwort (Thema)

Durchgangs- oder Mittelsperson schenkungsteuerrechtlich weder Schenker noch Beschenkter

 

Leitsatz (NV)

Erhält jemand als Durchgangs- oder Mittelsperson eine Zuwendung, die er entsprechend einer bestehenden Verpflichtung in vollem Umfang an einen Dritten weitergibt, liegt schenkungsteuerrechtlich nur eine Zuwendung aus dem Vermögen des Zuwendenden an den Dritten vor. Wegen der Verpflichtung zur Weitergabe besteht keine Bereicherung der Mittelsperson aus dem Vermögen des Zuwendenden; eine Schenkung der Mittelsperson an den Dritten kommt nicht in Betracht.

 

Normenkette

ErbStG § 7 Abs. 1-2, § 16 Abs. 1 Nr. 2; BGB §§ 157, 916 Abs. 1

 

Verfahrensgang

FG Münster

 

Fundstellen

Haufe-Index 419515

BFH/NV 1994, 553

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