Leitsatz (amtlich)
Bei Beendigung des Güterstandes der Zugewinngemeinschaft durch den Tod eines Ehegatten ist der für die Errechnung des nicht der Erbschaftsteuer unterliegenden Viertels maßgebende Betrag des steuerpflichtigen Erbanfalls nicht um den Wert von Vorschenkungen zu erhöhen.
Normenkette
ErbStG 1959 § 6 Abs. 1, § 13; BGB §§ 1371, 1374, 1380
Fundstellen
Haufe-Index 72005 |
BStBl II 1976, 785 |
BFHE 1977, 64 |
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