Schlagwörter

Energiesteuer, Steuerentlastung, Stromerzeugung

 

Rechtsfrage (Thema)

Energiesteuerentlastung für Motorenprüfstände:

Handelt es sich bei Strom, der innerhalb einer Wirbelstrombremse erzeugt und zur Erzeugung eines elektrischen Magnetfeldes innerhalb der Wirbelstrombremse verwendet wird, um Strom der Position 2716 und somit um einen Steuergegenstand nach § 1 Abs. 1 Satz 1 StromStG beziehungsweise Art. 2 Abs. 2 EGRL 96/2003?

Kann für diese Motorenprüfstände damit eine Energiesteuerentlastung nach § 49 Abs. 1 Nr. 2 und § 49 Abs. 3 EnergieStG gewährt werden?

 

Zulassung

- Zulassung durch FG -

 

Rechtsmittelführer

Verwaltung

 

Normenkette

EnergieStG § 49 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3; StromStG § 1 Abs. 1; EGRL 96/2003 Art. 2 Abs. 2, Art. 14 Abs. 1

 

Verfahrensgang

FG Düsseldorf (Urteil vom 29.11.2023; Aktenzeichen 4 K 619/23 VE)

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