Schlagwörter
Energiesteuer, Steuerentlastung, Stromerzeugung
Rechtsfrage (Thema)
Energiesteuerentlastung für Motorenprüfstände:
Handelt es sich bei Strom, der innerhalb einer Wirbelstrombremse erzeugt und zur Erzeugung eines elektrischen Magnetfeldes innerhalb der Wirbelstrombremse verwendet wird, um Strom der Position 2716 und somit um einen Steuergegenstand nach § 1 Abs. 1 Satz 1 StromStG beziehungsweise Art. 2 Abs. 2 EGRL 96/2003?
Kann für diese Motorenprüfstände damit eine Energiesteuerentlastung nach § 49 Abs. 1 Nr. 2 und § 49 Abs. 3 EnergieStG gewährt werden?
Zulassung
- Zulassung durch FG -
Rechtsmittelführer
Verwaltung
Normenkette
EnergieStG § 49 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3; StromStG § 1 Abs. 1; EGRL 96/2003 Art. 2 Abs. 2, Art. 14 Abs. 1
Verfahrensgang
FG Düsseldorf (Urteil vom 29.11.2023; Aktenzeichen 4 K 619/23 VE) |
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