Schlagwörter
Unentgeltliche Wertabgabe, Blockheizkraftwerk, Bemessungsgrundlage, Selbstkosten, Aufteilungsmethode
Rechtsfrage (Thema)
Bemessungsgrundlage von unentgeltlichen Wärmelieferungen einer Biogasanlage an andere Unternehmer
1. Bemessen sich die unentgeltlichen Wärmelieferungen einer Biogasanlage an andere Unternehmer nach dem Einkaufspreis oder den Selbstkosten?
2. Sind bei einer Ermittlung nach den Selbstkosten diese nach den erzielbaren Marktwerten für Strom und Wärme (sog. Marktwertmethode) oder nach dem Verhältnis der erzeugten Mengen an elektrischer und thermischer Energien in der einheitlichen Messgröße kWh (sog. energetische Aufteilungsmethode) zu ermitteln?
Das Verfahren XI R 17/20 war durch Beschluss vom 22.11.2022 bis zur Entscheidung des EuGH in dem Verfahren C-207/23 ausgesetzt. Das Verfahren wurde wieder aufgenommen
Zulassung
- Zulassung durch BFH -
Rechtsmittelführer
Verwaltung
Normenkette
UStG § 3 Abs. 1b S. 1 Nr. 3, § 10 Abs. 4 S. 1 Nr. 1
Verfahrensgang
Niedersächsisches FG (Urteil vom 19.09.2019; Aktenzeichen 11 K 195/17) |
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