Verfahrensgang
OLG Celle (Entscheidung vom 12.07.1995; Aktenzeichen 9 U 140/94) |
Tenor
Der Antrag der Klägerin auf Prozeßkostenhilfe wird abgelehnt, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet.
Unterschriften
Röhricht, Dr. Goette, Dr. Boetticher, Dr. Kapsa, Dr. Kurzwelly
Fundstellen
Dokument-Index HI1722813 |
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