Entscheidungsstichwort (Thema)

Berechnung des Zugewinns. Anwartschaftsrecht des Nacherben. Schiedsgutachtervertrag

 

Leitsatz (redaktionell)

1. BGB § 2313 ist bei der Berechnung des Zugewinns nicht entsprechend anwendbar.

2. Zur Bewertung des Anwartschaftsrechtes des Nacherben beim Zugewinnausgleich.

3. Zum Schiedsgutachtervertrag betr eine notwendige Wertermittlung.

 

Normenkette

BGB §§ 1374-1376, § 2100 ff., §§ 2100, 2313

 

Fundstellen

Haufe-Index 542297

BGHZ 87, 367

BGHZ, 367

NJW 1983, 2244

DNotZ 1984, 394

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