Verfahrensgang
FG Nürnberg (Urteil vom 06.10.2000; Aktenzeichen I 184/2000) |
Tenor
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
Fundstellen
Dokument-Index HI1494555 |
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