Im Sinne dieses Gesetzes
3. |
ist ein komplexes Erzeugnis ein Erzeugnis aus mehreren Bauelementen, die sich ersetzen lassen, so dass das Erzeugnis auseinander- und wieder zusammengebaut werden kann; |
4. |
ist eine bestimmungsgemäße Verwendung die Verwendung durch den Endbenutzer, ausgenommen Maßnahmen der Instandhaltung, Wartung oder Reparatur; |
5. |
gilt als Rechtsinhaber der in das Register eingetragene Inhaber des eingetragenen Designs. |
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