Allgemeines
- Leistungen aus der gesetzlichen Kranken- und Unfallversicherung sind Bar- und Sachleistungen (>§§ 21-22 SGB I).
- Zur Rechtsnachfolge bei diesen Leistungen (>§§ 56 – 59 SGB I).
Krankenversicherung
Steuerfrei sind auch Leistungen aus einer ausländischen Krankenversicherung (>BFH vom 26.5.1998 – BStBl II S. 581).
Unfallversicherung
Die Steuerfreiheit kann auch für Leistungen aus einer ausländischen gesetzlichen Unfallversicherung in Betracht kommen (>BFH vom 7.8.1959 – BStBl III S. 462).
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