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FG Düsseldorf Urteil vom 20.05.2008 - 6 K 3224/05 K,F

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Geldwerte Sachleistungen als den Ansatz eines Rechnungsabgrenzungspostens rechtfertigende Ausgaben

 

Leitsatz (redaktionell)

  1. Als den Ansatz eines Rechnungsabgrenzungspostens rechtfertigende Ausgabe sind auch alle geldwerten Sachleistungen anzusehen, die zu einer Minderung des Vermögens führen.
  2. Werden subventionierte Mobilfunktelefone von einem Netzbetreiber nur beim Abschluss eines Mobilfunkdienstleistungsvertrages mit einer Mindestvertragsdauer von 2 Jahren angeboten, steht dem mit der verbilligten Abgabe verbundenen Aufwand eine noch nicht erbrachte zeitraumbezogene Gegenleistung gegenüber, die die aktive Rechnungsabgrenzung der Ergebnisminderung auf die Mindestvertragsdauer erfordert.
  3. Für die Beurteilung des Tatbestandsmerkmals des Aufwands für eine „bestimmte Zeit” ist auf die – absehbar – vertragsgemäße Durchführung des Vertragsverhältnisses abzustellen.
 

Normenkette

EStG § 5 Abs. 5 S. 1 Nr. 1; KStG § 8 Abs. 1

 

Streitjahr(e)

1996

 

Nachgehend

BFH (Urteil vom 15.05.2013; Aktenzeichen I R 77/08)

BFH (Beschluss vom 07.04.2010; Aktenzeichen I R 77/08)

 

Tatbestand

Die Klägerin betreibt ein Unternehmen zur Konstruktion sowie zur Herstellung und zum Betrieb eines „...”, mobilen Zellularfunknetzes.

Im Rahmen einer Außenprüfung, die u. a. das Streitjahr (1996) erfasste, stellten die Prüfer fest, dass die Klägerin den Kunden ermöglicht habe, beim gleichzeitigem Abschluss eines Mobilfunkdienstleistungsvertrages mit mindestens 24-monatiger Laufzeit (oder bei einer mindestens 24-monatigen Verlängerung eines bestehenden Mobilfunkdienstleistungsvertrages) ein Mobilfunktelefon verbilligt zu erwerben. Die Höhe der gewährten Preisermäßigung variierte dabei je nach Hersteller und Gerätetyp. Zudem war der Preis des Mobilfunktelefons davon abhängig, zu welchen mona...

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